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KUBA-DB/Bausubstanz/Objektdaten/Eigenschaften/Massangabe: Unterschied zwischen den Versionen

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Wo von den geometrischen Eigenschaften der Kunstbaute her möglich, sind die folgenden Daten zu erfassen:
Wo von den geometrischen Eigenschaften der Kunstbaute her möglich, sind die folgenden Daten zu erfassen:
* die Bauwerkslänge (Aussenabmessungen bzw. von Fahrbahnübergang zu Fahrbahnübergang)
* die Bauwerkslänge (Aussenabmessungen bzw. von Fahrbahnübergang zu Fahrbahnübergang)
* die Bauwerksbreite (Aussenabmessungen inkl. Konsolköpfe) oder die grösste Höhe des Bauwerks (Stützmauer)
* die Bauwerksbreite (Aussenabmessungen inkl. Konsolköpfe) oder die grösste Höhe des Bauwerks (Stützmauer)

Aktuelle Version vom 30. Juli 2026, 16:02 Uhr

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ModusInfrastrukturobjekte
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MediabereichObjektdaten
RegisterkarteEigenschaften
EigenschaftsgruppeMassangabe

Die Eigenschaften der Eigensschaftsgruppe "Massangabe" können auf allen Ebenen der Objektstruktur erfasst werden. Welche Massangaben zu erfassen sind, hängt jedoch stark vom jeweiligen Infrastrukturobjekttyp ab.

Massangabe

EZ OBL BW x.x Zahl -- -- --

Konvention

  • Die Länge einer Brücke bzw. eines Durchlasses, misst sich normalerweise in der Richtung der Achse der Strasse oder des Verkehrswegs, den das Bauwerk trägt (L1), während sich die Breite im rechten Winkel (L2) zur Achse oder zum Verkehrsweg misst (Beispiele 1 und 2).
  • Im Falle einer Über- (ÜF) bzw. Unterführung (UF), wird zwischen schmalem Bauwerk (L1 > L2) und breitem Bauwerk (L1 ≤ L2) unterschieden.
  • Im Falle von schmalen Bauwerken (ÜF und UF) misst sich die Länge in der Richtung der Achse des Verkehrwegs den sie tragen (L1) und die Breite rechtwinklig zu dieser Achse (Beispiele 3 bis 6).
  • Im Falle von breiten Bauwerken misst sich die Breite längs der Achse, die durch die Richtung der Widerlagermauern gegeben ist und die Länge rechtwinklig dazu. (Beispiele 7 und 8).
  • Im Falle eines Tagbautunnels (ÜF oder UF mit einer Breite > 80 m) bzw. eines bergmännischen Tunnels, misst sich die Länge in der Richtung der Strassenachse im Innern des Tunnels. Die Gesamtlänge ist die Distanz zwischen den Scheitelpunkten der Portale (Beispiel 9).
  • Bei Tragwerken für Signalgeber sind – je nach Typ - die in den nach folgenden Abbildungen (10-11) angegebenen Masse zu erfassen.

1. Brücke ( Länge > 5 m)

2. Durchlass (Länge ≤ 5 m)

3. Schmale Überführung (ÜF) L1 > L2

4. Schmale Unterführung (UF) L1 > L2

5. Schiefe schmale Überführung (ÜF) L1 > L2

6. Schiefe schmale Unterführung (UF) L1 > L2

7. Schiefe breite Überführung (ÜF) (Breite < 80 m) L1 ≤ L2

8. Schiefe breite Unterführung (UF) (Breite < 80 m) L1 ≤ L2

9. Tagbautunnel (auch für UF: Länge ≥ 80 m), bergmännische Tunnel sowie Kombinationen von Tagbautunnel mit bergmännischem Tunnel

7590.1-F-0001.jpg

Vorschrift

Wo von den geometrischen Eigenschaften der Kunstbaute her möglich, sind die folgenden Daten zu erfassen:

  • die Bauwerkslänge (Aussenabmessungen bzw. von Fahrbahnübergang zu Fahrbahnübergang)
  • die Bauwerksbreite (Aussenabmessungen inkl. Konsolköpfe) oder die grösste Höhe des Bauwerks (Stützmauer)
  • Die Gesamtfläche
  • Die Hauptspannweite (für Brücken, Durchlässe, Über- und Unterführungen)

10. Masten

Ein Bild, das Text, Diagramm, Screenshot, Reihe enthält. Automatisch generierte Beschreibung

11. Tragwerke für Signalgeber

A diagram of a bridge Description automatically generated
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