KUBA-DB/Erhaltung/Eigenschaften/Erhaltungsmassnahme Grunddaten Objekterhaltungsmassnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Das Ausmass ist eine Zahl mit höchstens zwei Ziffern nach dem Punkt. Zum Bsp.: 125 m² ; 12.64 m ; 1 Stück. | * Das Ausmass ist eine Zahl mit höchstens zwei Ziffern nach dem Punkt. Zum Bsp.: 125 m² ; 12.64 m ; 1 Stück. | ||
* Die Feldformate sind wie folgt definiert:<br /> | * Die Feldformate sind wie folgt definiert:<br />Für Ausmasse in m<sup>2</sup>: (8.2) Zahl<br />Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl<br />Für Ausmasse in Anzahl: AUT | ||
Für Ausmasse in m<sup>2</sup>: (8.2) Zahl<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2026, 16:02 Uhr
| Navigation in KUBA | |
| Modus | Infrastrukturobjekte |
| Submodus | Erhaltung |
| Registerkarte | Eigenschaften |
| Eigenschaftsgruppe | Erhaltungsmassnahme, Grunddaten, Objekterhaltungsmassnahmen |
Bezeichnung
| EZ | OBL | BW | 30 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Es ist eine aussagekräftige Bezeichnung, welche die Art der Massnahme beschreibt, zu wählen.
Vorschrift
Keine
Erhaltungsart
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : ERMA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Datum der Abnahme
| EZ | OBL | BW | 10 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Siehe Konvention Kapitel Datum d. Abnahme
Vorschrift
Keine
Datum der Schlussprüfung
| EZ | OBL | BW | 10 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Siehe Konvention Datum der Schlussprüfung
Vorschrift
Siehe Vorschrift Datum der Schlussprüfung
Status
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : BMS |
Konvention
Keine
Vorschrift
Der Status ist zu erfassen.
Werkmängel
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : WEMA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Zusatzkosten
| MZ | OBL | BW | 9 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Es sind die Betreiber kosten aus der Massnahmen-Schlussabrechnung zu erfassen.
Vorschrift
Sind die Installationskosten, Kosten infolge Verkehrsführung, Signalisierung und Markierung, Honorare für Projektierung und Bauleitung und Honorare für Überprüfung bekannt, sind diese hier zu erfassen.
Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.
Beteiligtenfunktion
| MZ | OBL | BW / BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | -- |
Konvention
Keine
Vorschrift
Falls bekannt sind, werden alle an der Erhaltungsmassnahme Beteiligten nach ihrer Funktion erfasst.
Auf der Bauwerksebene sind dies:
- Projektverfasser
- Bauleitung(en)
- Unternehmung(en)
- Spezialist(en)
- Prüfingenieur(e)
Auf der Bauwerksteileben bzw. beim Oberflächenschutz sind dies:
- Unternehmung(en)
- Subunternehmung(en)
- Lieferant(en)
Massnahmenart
| EZ | OBL | BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : ERMA / FEMA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Massnahme-Kosten
| EZ | OBL / NOB | BWT, OS | (14.0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Die für die Objekterhaltungsmassnahmen erfassten Kosten werden auf der übergeordneten Erhaltungsmassnahme im Feld mit der "Summe IO-Kosten" aufsummiert.
Vorschrift
- Die Erfassung der Kosten einer Objekterhaltungsmassnahme an einem kostenbestimmenden Infrastrukturobjekt ist obligatorisch (OBL) an einem nicht kostenbestimmenden Infrastrukturobjekt ist es nicht obligatorisch (NOB).
- Werden die Kosten erfasst, so sind die Betreiber kosten aus der Schlussabrechnung zu erfassen.
- Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.
Massnahme-Ausmass
| EZ | OBL / NOB | BWT, OS | Variabel | -- | -- | -- |
Konvention
- Das Ausmass ist eine Zahl mit höchstens zwei Ziffern nach dem Punkt. Zum Bsp.: 125 m² ; 12.64 m ; 1 Stück.
- Die Feldformate sind wie folgt definiert:
Für Ausmasse in m2: (8.2) Zahl
Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl
Für Ausmasse in Anzahl: AUT
Vorschrift
Die Erfassung des Ausmasses einer Erhaltungsmassnahme an einem kostenbestimmenden Bauwerksteil ist obligatorisch (OBL) an einem nicht kostenbestimmenden Bauteil ist es nicht obligatorisch (NOB).
Massnahme-Dauer
| EZ | OBL / NOB | BWT, OS | (9,0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Unter Dauer in Tagen sind die Anzahl Kalendertage zu verstehen, welche zur Durchführung der Erhaltungsmassnahme am Bauwerksteil nötig waren.
Vorschrift
Die Erfassung der Massnahmendauer einer Erhaltungsmassnahme an einem kostenbestimmenden Bauwerksteil ist obligatorisch (OBL) an einem nicht kostenbestimmenden Bauteil ist es nicht obligatorisch (NOB).