KUBA-DB/Überwachung/Objektdaten/Inspektion/Inspektion Allgemeines: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Zustand eines Bauwerks kann aus dem gewichteten Mittel des Zustands der Bauwerksteile ermittelt werden. Alternativ kann auf der Bauwerksebene direkt eine Zustandsbewertung eingegeben werden. Diese gibt dann allerdings lediglich einen generellen Überblick über den Bauwerkszustand. | * Der Zustand eines Bauwerks kann aus dem gewichteten Mittel des Zustands der Bauwerksteile ermittelt werden. Alternativ kann auf der Bauwerksebene direkt eine Zustandsbewertung eingegeben werden. Diese gibt dann allerdings lediglich einen generellen Überblick über den Bauwerkszustand. | ||
* Das genaue Vorgehen wird im Leitfaden für Inspektoren von Kunstbauten | * Das genaue Vorgehen wird im Leitfaden für Inspektoren von Kunstbauten {{Quelle|11}} beschrieben. | ||
* Der Zustand eines Bauwerks wird mit den fünf Zustandsklassen von 1 bis 5 bewertet. | * Der Zustand eines Bauwerks wird mit den fünf Zustandsklassen von 1 bis 5 bewertet. | ||
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Bauwerksteilebene, Oberflächenschutz (untergeordnete Infrastrukturobjekte): | '''Bauwerksteilebene, Oberflächenschutz (untergeordnete Infrastrukturobjekte):''' | ||
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Wenn eine Kontrolle der durchgeführten Inspektion durch EP durchgeführt wurde, dann muss dies erfasst werden. | Wenn eine Kontrolle der durchgeführten Inspektion durch EP durchgeführt wurde, dann muss dies erfasst werden. | ||
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2026, 15:48 Uhr
| Navigation in KUBA | |
| Modus | Infrastrukturobjekte |
| Submodus | Inspektion |
| Mediabereich | Objektdaten |
| Registerkarte | Inspektion |
| Eigenschaftsgruppe | Infrastrukturobjekt, Allgemeines, Empfohlene Massnahme, Umweltbedingung |
Datum der Inspektion
| EZ | OBL | BW, BWT, OS | 10 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Inspektionsart
| EZ | OBL | BW, BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : INSA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Zustandsbeurteilung
Bauwerksebene (Hauptinfrastrukturobjekt):
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : ZUST |
Konvention
- Der Zustand eines Bauwerks kann aus dem gewichteten Mittel des Zustands der Bauwerksteile ermittelt werden. Alternativ kann auf der Bauwerksebene direkt eine Zustandsbewertung eingegeben werden. Diese gibt dann allerdings lediglich einen generellen Überblick über den Bauwerkszustand.
- Das genaue Vorgehen wird im Leitfaden für Inspektoren von Kunstbauten [1] beschrieben.
- Der Zustand eines Bauwerks wird mit den fünf Zustandsklassen von 1 bis 5 bewertet.
- Die fünf erwähnten Zustandsklassen (ZK) stammen aus einem Fachwissenkatalog und haben die folgende Bedeutung:
- ZK 1 in gutem Zustand
- ZK 2 in annehmbaren Zustand
- ZK 3 in schadhaften Zustand
- ZK 4 in schlechten Zustand
- ZK 5 in alarmierendem Zustand.
Vorschrift
Keine
Bauwerksteilebene, Oberflächenschutz (untergeordnete Infrastrukturobjekte):
| EZ | OBL | BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : ZUST |
Konvention
- Der Zustand eines Infrastrukturobjekts wird mit den fünf Zustandsklassen von 1 bis 5 oder als nicht beurteilbar bewertet. Ein nicht beurteilbarer Zustand kann als wahrscheinliche oder unwahrscheinliche Gefährdung bewertet werden.
- Die fünf erwähnten Zustandsklassen (ZK) stammen aus einem Fachwissenkatalog und haben die folgende Bedeutung:
- ZK 1 in gutem Zustand
- ZK 2 in annehmbaren Zustand
- ZK 3 in schadhaften Zustand
- ZK 4 in schlechten Zustand
- ZK 5 in alarmierendem Zustand
- ZK 91 Zustand nicht überprüfbar; Gefährdung unwahrscheinlich
- ZK 92 Zustand nicht überprüfbar; Gefährdung wahrscheinlich.
Zur Beurteilung des Zustands mit diesen fünf Zustandsklassen ist der Schadenkatalog in Anhang C zu verwenden.
Vorschrift
Kritische Infrastrukturobjekte sind aus Handdistanz zu inspizieren.
Art der ergänzenden Inspektion
| EZ | NOB | BW, BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : BWIA |
Konvention
Wenn eine ausserplanmässige Inspektion durchgeführt wird, wird dies hier als Überprüfung oder Sonderinspektion erfasst.
Vorschrift
Keine
Berichtverfasser
| EZ | OBL | BW, BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : BETF |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Empfohlene Massnahme
| EZ | OBL | BW, BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : ERMA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Wenn eine Erhaltungsmassnahme empfohlen wird (d.h. nicht "keine Massnahme" erfasst), dann sind auch Arbeitsgattung, Jahr von/bis und die geschätzten Kosten zu erfassen.
Sofortmassnahme
| EZ | NOB | BW, BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : SOMA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Nicht vereinbarte Nutzung oder Änderung der vereinbarten Nutzung sind festzuhalten (z. B. zugelassene Belastungen, Einteilung der Verkehrsräume)
Wetter
| EZ | NOB | BW, BWT, OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : WE |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Kontrolliert durch EP
| EZ | OBL | BW, BWT, OS | (4.0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Keine
Vorschrift
Wenn eine Kontrolle der durchgeführten Inspektion durch EP durchgeführt wurde, dann muss dies erfasst werden.
Quellen
- ↑ Bundesamt für Strassen ASTRA, 2021, Leitfaden für Inspektoren von Kunstbauten, ASTRA, Bern