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KUBA-DB/Bausubstanz/Objektdaten/Eigenschaften/Allgemeines: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Eigenschaftsgruppe-Info|Modus=Infrastrukturobjekte|Submodus=Bausubstanz|Mediabereich=Objektdaten|Registerkarte=Eigenschaften|Gruppe=Allgemeines}}
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Bauwerksebene:
'''Bauwerksebene:'''


Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 11-19 im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf der ersten oder zweiten Ebene der Objektstruktur ein komplettes Bauwerk abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.
Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 11-19 im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf der ersten oder zweiten Ebene der Objektstruktur ein komplettes Bauwerk abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.
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Für allgemeine Bauwerke sind die im folgenden Screenshot dargestellten Eigenschaftsfelder zu erfassen:
Für allgemeine Bauwerke sind die im folgenden Screenshot dargestellten Eigenschaftsfelder zu erfassen:


Bauwerksteilebene:
'''Bauwerksteilebene:'''


Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 21-91 (ohne 51) im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf den unteren Ebenen der Objektstruktur einzelne Bauwerksteile abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.
Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 21-91 (ohne 51) im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf den unteren Ebenen der Objektstruktur einzelne Bauwerksteile abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.
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Es handelt sich um ein alphanumerisches Feld, d. h. ein Feld bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Die Eingaben werden damit nach alphanumerischen Kriterien sortiert (z. B. A2000 vor B20, 10 vor 6, 6B vor 8A).
Es handelt sich um ein alphanumerisches Feld, d. h. ein Feld bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Die Eingaben werden damit nach alphanumerischen Kriterien sortiert (z. B. A2000 vor B20, 10 vor 6, 6B vor 8A).


* Es ist den jeweiligen Datenherren freigestellt, die Bauwerke und die untergeordneten Infrastrukturobjekte, aus denen sich diese zusammensetzen, nach einer genauen Regelung zu nummerieren, die sie selbst einführen können und an die sich die Datenerfasser ihrer jeweiligen Einheiten halten müssen. Das Beispiel einer Regelung, die angewendet werden kann, befindet im Anhang A I.
* Es ist den jeweiligen Datenherren freigestellt, die Bauwerke und die untergeordneten Infrastrukturobjekte, aus denen sich diese zusammensetzen, nach einer genauen Regelung zu nummerieren, die sie selbst einführen können und an die sich die Datenerfasser ihrer jeweiligen Einheiten halten müssen. Das Beispiel einer Regelung, die angewendet werden kann, befindet im [[KUBA-DB/Bausubstanz/Beispiel für die Bauwerksnummerierung|Beispiel für die Bauwerksnummerierung]].


'''Vorschrift'''
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Auf Zusätze wie '''von''', '''über''', etc. sollte verzichtet werden .
Auf Zusätze wie '''von''', '''über''', etc. sollte verzichtet werden .


Bauwerksnamen von Objekten (siehe auch [9]):
'''Bauwerksnamen von Objekten''' (siehe auch {{Quelle|9}})''':'''


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<div style="margin: 1em 0;">{{#figure:|label=Abb. 2|content=[[Datei:KUBA_Allgemeines_02.png|529px]]}}</div>


'''Vorschrift'''
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Lawinenschutzgalerie (431) oder Steinschlagschutzgalerie (432)
Lawinenschutzgalerie (431) oder Steinschlagschutzgalerie (432)
| style="text-align: center;"| '''412 Schützt vor Lärm'''
| style="text-align: left;"| '''412 Schützt vor Lärm'''


'''413 Schützt vor Lawinen'''
'''413 Schützt vor Lawinen'''
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'''Konvention'''
'''Konvention'''


Die Bauart bezeichnet die Art und Weise, wie ein Baustoff verwendet wird. In den einzelnen Gliederungsstufen werden grundsätzlich unterschiedliche Anwendungen von Werkstoffen beschrieben. Es stehen Bauarten für Konstruktionen, Lager, Gelenke, Abdichtungen, Beläge sowie für den Oberflächenschutz zur Auswahl. Die Erfassung der Bauart ist für KUBA-MS [7] von Bedeutung.
Die Bauart bezeichnet die Art und Weise, wie ein Baustoff verwendet wird. In den einzelnen Gliederungsstufen werden grundsätzlich unterschiedliche Anwendungen von Werkstoffen beschrieben. Es stehen Bauarten für Konstruktionen, Lager, Gelenke, Abdichtungen, Beläge sowie für den Oberflächenschutz zur Auswahl. Die Erfassung der Bauart ist für KUBA-MS {{Quelle|7}} von Bedeutung.


'''Vorschrift'''
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* Die Feldformate sind wie folgt definiert:<br />Für Ausmasse in m<sup>2</sup>: (8.2) Zahl<br />Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl<br />Für Ausmasse in Anzahl: AUT
* Die Feldformate sind wie folgt definiert:<br />Für Ausmasse in m<sup>2</sup>: (8.2) Zahl<br />Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl<br />Für Ausmasse in Anzahl: AUT


Im Anhang B wird detailliert beschrieben, wie die Ausmasse für die kostenbestimmenden Infrastrukturobjekte zu erfassen sind.
Im [[KUBA-DB/Bausubstanz/Leitfaden zur Bestimmung der Ausmasse|Leitfaden zur Bestimmung der Ausmasse]] wird detailliert beschrieben, wie die Ausmasse für die kostenbestimmenden Infrastrukturobjekte zu erfassen sind.


'''Vorschrift'''
'''Vorschrift'''


Das Ausmass ist für alle Bauwerksteile zu erfassen.
Das Ausmass ist für alle Bauwerksteile zu erfassen.
== Quellen ==
<references />

Aktuelle Version vom 2. September 2026, 10:52 Uhr

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ModusInfrastrukturobjekte
SubmodusBausubstanz
MediabereichObjektdaten
RegisterkarteEigenschaften
EigenschaftsgruppeAllgemeines

Bauwerksebene:

Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 11-19 im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf der ersten oder zweiten Ebene der Objektstruktur ein komplettes Bauwerk abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.

Die Eigenschaftsgruppe "Allgemeines" enthält für alle Bauwerke, mit Ausnahme der Untertagbauten, dieselben Eigenschaftsfelder. Im Folgenden wird daher zwischen "allgemeinen Bauwerken" und (bergmännischen) Tunnelbauwerken unterschieden.

Für allgemeine Bauwerke sind die im folgenden Screenshot dargestellten Eigenschaftsfelder zu erfassen:

Bauwerksteilebene:

Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 21-91 (ohne 51) im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf den unteren Ebenen der Objektstruktur einzelne Bauwerksteile abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.

Nummer

EZ OBL BW,BWT,OS 20 Zeichen -- -- --

Konvention

Es handelt sich um ein alphanumerisches Feld, d. h. ein Feld bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Die Eingaben werden damit nach alphanumerischen Kriterien sortiert (z. B. A2000 vor B20, 10 vor 6, 6B vor 8A).

  • Es ist den jeweiligen Datenherren freigestellt, die Bauwerke und die untergeordneten Infrastrukturobjekte, aus denen sich diese zusammensetzen, nach einer genauen Regelung zu nummerieren, die sie selbst einführen können und an die sich die Datenerfasser ihrer jeweiligen Einheiten halten müssen. Das Beispiel einer Regelung, die angewendet werden kann, befindet im Beispiel für die Bauwerksnummerierung.

Vorschrift

Keine

Name

EZ OBL BA, BW,BWT,OS 100 Zeichen -- -- --

Bei den Konventionen und Vorschriften zur Namensgebung für ein Infrastrukturobjekt ist zwischen übergeordneten Infrastrukturobjekten (Bauanlagen, Teilanlagen, Bauwerke) und untergeordneten Infrastrukturobjekten (Bauwerksteile, Oberflächenschutz) zu unterscheiden.

Konvention und Vorschriften für übergeordnete Infrastrukturobjekte (Bauanlagen, Teilanlagen, Bauwerke):

Konvention

Der Name des Hauptinfrastrukturobjekts auf der obersten Ebene sollte mit dem Namen des korrespondierenden Inventarobjekts im Basissystem übereinstimmen.

Der Name von weiteren Objekten zur Strukturierung der Bausubstanz (je nach Struktur: Teilanlagen, Bauwerke) sollte wie folgt zusammengesetzt werden:

Name des übergeordneten InfOs + Spezifizierung des jeweiligen Objekts.

Beispiel:

Tunnelanlage: Name = IO-Name

Tunnelröhre: Name = IO-Name + «Röhre Nord»

Tagbauteil: Name = IO-Name + «Röhre Nord» + «Tagbau»

Für Hauptinfrastrukturobjekte, die kein korrespondierendes Inventarobjekt haben, wird der Bauwerksname wie folgt aufgebaut:

  1. Bezeichnung (gemäss Liste)
  2. Ortsbezeichnung (Lokalbezeichnung, Himmelsrichtung, etc.)
  3. Spezifikation

Auf Zusätze wie von, über, etc. sollte verzichtet werden .

Bauwerksnamen von Objekten (siehe auch [1]):

Vorschrift

Keine

Konvention und Vorschriften für untergeordnete Infrastrukturobjekte
(Bauwerksteile, Oberflächenschutz):

Konvention

  • Genau so, wie für die Nummerierung untergeordneter Infrastrukturobjekte. ist den erfassenden Einheiten freigestellt, diese nach einer sauberen Namensgebung zu bezeichnen, die sie selbst festlegen können und an die sich gehalten werden muss.
  • Die Bezeichnung des Infrastrukturobjekts muss nicht unbedingt mit jener des folgenden Feldes "Infrastrukturobjekttyp" übereinstimmen, die aus dem Fachwissenkatalog ITYP stammt. Eine Lageangabe (nördlich, südlich, links, rechts, oben, unten usw.) oder eine Nummerierung (1, 2, 3 usw.) vervollständigt die Bezeichnung, damit diese klar und eindeutig ist.

Vorschrift

Keine

Infrastrukturobjekttyp

EZ OBL BW,BWT,OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : BWA

Konvention

Keine

Vorschrift

Für den Infrastrukturobjekttyp auf Bauwerksebene gelten die folgenden Vorschriften:

  • Bei Spannweiten kleiner oder gleich 5 m wird von einem Durchlass (Katalogcode 123.) gesprochen, bei grösseren Spannweiten von einer Brücke, Viadukt (Katalogcode 11.).
  • Für die Bauwerke vom Typ Überführung oder Unterführung spricht man von einer Brücke (Katalogcode 11.).
  • Die Unterscheidung zwischen einer Über- / Unterführung und einem Tagbautunnel erfolgt bei einer Länge bzw. Breite < 80m nach der Bauweise des einzelnen Objekts. Bei einer Länge > 80 m , wird immer von einem Tagbautunnel (Katalogcode 121.) gesprochen.

Für die Infrastrukturobjekttypen der untergeordneten Infrastrukturobjekte gelten keine Vorschriften.

Funktion

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : FUNK

Konvention

Im Feld "Funktion" wird an erster Stelle die Lage des Bauwerks bezogen auf die Nationalstrassenachse erfasst. Das heisst für jede Brücke (oder Durchlass) muss angegeben werden ob sie die Nationalstrassenachse überquert oder die Nationalstrassenachse trägt. An zweiter Stelle soll für das Feld "Funktion" definiert werden, welche Verkehrsachse überquert, unterquert oder getragen wird (falls vorhanden).

Bei Einträgen im Katalog Funktion, die sich auf eine Strasse / Weg beziehen, wird durch Zuordnung der jeweiligen Achse spezifiziert, auf welche Achse sich die Funktion bezieht. Bei sich kreuzenden Achsen (Unterführung, Überführung) wird die Funktion in Bezug auf beide Achsen erfasst.

Weitere Funktionen:

  • Eine Trag- oder Stützfunktion eines Bauwerks bezieht sich immer auf das zu tragende oder zu stützende Element, welches sich bergseits befindet. Wenn dies eine Strasse/Weg ist, dann wird die entsprechende Achse zugeordnet.
  • Eine Schutzfunktion eines Bauwerks bestimmt sich aus ihrem Zweck. Wenn eine Strasse/Weg geschützt wird, dann wird die entsprechende Achse zugeordnet.

Vorschrift

Die Hauptfunktion ist in folgender Prioritätsreihenfolge zu wählen:

  1. die Trag- oder Stützfunktion;
  2. die Schutzfunktion
  3. die Bauwerksfunktion.
Kategorie Beispiele N° der einzuführenden Funktion
Funktion der Kategorie 1 Stützmauer,

hält bergseitig das Gelände

Stützmauer,
hält bergseitig eine SBB-Linie

Stützmauer talseitig,
hält das Gelände

Stützmauer talseitig,
über einer SBB-Linie

632 Stützt Hang

612 Stützt Bahnanlage

611 Stützt Strasse / Weg

611 Stützt Strasse / Weg

Funktion der Kategorie 2 Lärmschutzwand

Lawinenschutzgalerie (431) oder Steinschlagschutzgalerie (432)

412 Schützt vor Lärm

413 Schützt vor Lawinen

Objektnutzung

MZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : OBJN

Die Objektnutzung bestimmt sich nach dem Hauptnutzen des Infrastrukturobjekts.

Anmerkung: Wenn eine Objektnutzung der Gruppe "8 – Fauna" gewählt wird, so wird ergänzend die Registerkarte "Fauna" mit zusätzlichen Feldern eingeblendet.

Konvention

Keine

Vorschrift

Die Auswahl der Objektnutzung muss zur Funktion des Infrastrukturobjekts passen.

Beispiele Funktion N° der einzuführenden

Objektnutzung

Unterführung Kantonsstrasse

Überführung SBB

311 Unterquert Strasse / Weg

211 Überquert Strasse / Weg

111 Strassenverkehr

112 Schienenverkehr

Normen

MZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : NRM

Konvention

Es sind die Normen einzufügen, welche zur Projektierung verwendet wurden.

Vorschrift

Es müssen mindestens die Normen (Tragwerksnormen, Belastungsnormen, Werkstoffnormen etc.), die zur Projektierung verwendet wurden, erfasst werden. Bei Überprüfungen, Verstärkungen und Verbreiterungen sollen die angewendeten Normen mit der Erwähnung des Grundes im Feld "Kommentar" (z. B. "Verstärkung 1997" oder "Nachrechnung 2002") ebenfalls erfasst werden.

Werkmängel

EZ NOB BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : WEMA

Konvention

Keine

Vorschrift

Bei neu erstellten Objekten sind die Werkmängel zu erfassen.

Datum d. Abnahme

EZ OBL BW 10 Zeichen -- -- --

Konvention

Für Bauwerke, deren Datum der Bauabnahme nicht bekannt ist, verwendet man den Eintrag "unbekannt".

Vorschrift

Keine

Datum der Schlussprüfung

EZ OBL BW 10 Zeichen -- -- --

Konvention

  • Für Bauwerke, deren Datum der Schlussprüfung nicht bekannt ist, wird angenommen, dass die Schlussprüfung 5 Jahre nach dem Jahr der Abnahme stattgefunden hat. Als Datum gilt der 31.12.
  • Für Bauwerke, deren Datum der Schlussprüfung und der Abnahme des Bauwerkes nicht bekannt sind, wird der Eintrag "unbekannt" verwendet.

Vorschrift

Fall Bekannte Daten Zu erfassendes Datum
Normalfall Schlussprüfung 15.06.1964

Genaues Datum der Schlussprüfung

Spezialfall Bauabnahme

07.12.1963

31.12.1968

Datum der Schlussprüfung unbekannt Datum der Abnahme bekannt

Jahr der Inbetriebnahme

1964

"unbekannt"

Datum der Schlussprüfung unbekannt Datum der Abnahme unbekannt

Jahr der Inbetriebnahme bekannt

Jahr der Inbetriebnahme

EZ OBL BW (4.0) Zahl -- -- --

Konvention

Für alle Bauwerke der Nationalstrassen, von denen das Jahr der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, muss das Jahr der Eröffnung des betreffenden Autobahnabschnitts eingesetzt werden.

Vorschrift

Fall Zu erfassendes Jahr
Normalfall 1972

Jahr der Inbetriebnahme

Spezialfall 1973 (Jahr der Eröffnung des Autobahnabschnitts)

Bauwerke, von denen das Jahr der Inbetriebnahme nicht bekannt ist

Baujahr

EZ NOB BW (4.0) Zahl -- -- --

Konvention

Das Feld ist alternativ (verpflichtend) auszufüllen, wenn weder Schlussprüfung noch Inbetriebnahme bekannt sind.

Vorschrift

Als Baujahr ist das Jahr zu erfassen, in dem die Arbeiten vom Unternehmer abgeschlossen wurden.

Kosten

EZ NOB BW, BWT, OS (14.0) Zahl -- -- --

Bei den Konventionen und Vorschriften für die Erfassung der Kosten eines Infrastrukturobjekts ist zu unterscheiden zwischen Hauptinfrastrukturobjekten (Bauwerke) und untergeordneten Infrastrukturobjekten (Bauwerksteile, Oberflächenschutz).

Konvention und Vorschriften für Hauptinfrastrukturobjekte (Bauwerke):

Konvention

Die Baukosten für das gesamte Bauwerk beinhalten auch die Zusatzkosten (d. h. Installationskosten, Planungs- und Projektierungskosten).

Vorschrift

Es sind die Baukosten für den Betreiber gemäss der damaligen Schlussabrechnung zu erfassen.
Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.

Konvention und Vorschriften für untergeordnete Infrastrukturobjekte (Bauwerksteile, Oberflächenschutz):

Konvention

Der Anteil der Baukosten für das einzelne untergeordnete Infrastrukturobjekt entspricht den Betreiberkosten gem. der Schlussrechnung. Die Zusatzkosten (d. h. Installationskosten, Kosten für Verkehrsführung usw.) werden unter den Kosten des Bauwerkes (Hauptinfrastrukturobjekt) erfasst und nicht auf die Bauwerksteile verteilt. Folglich sind sie bei den untergeordneten Infrastrukturobjekten nicht zu erfassen.

Vorschrift

Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.

Status

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : IOST

Konvention

Keine

Vorschrift

Der Status ist zu erfassen.

Bauwerksklasse

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : BWKL

Konvention

In der Norm SIA 261/269 sind die hier zu erfassenden Bauwerksklassen definiert. Wenn in diesen Feldern nichts angegeben ist, wird in der Regel davon ausgegeangen, dass ein Bauwerk der Bauwerksklasse II angehört (s.a. ASTRA 82003).

Vorschrift

Keine

Eigentümer

EZ OBL BW 4 Zeichen -- -- --

Konvention

Es handelt sich hierbei um den rechtlichen Eigentümer des Bauwerks. Liegen mehrere Eigentümer vor, so können die weiteren Eigentümer in der Eigenschafts-Gruppe "Eigentümer" (weiter unten auf dem Erfassungsblatt) erfasst werden.

Vorschrift

Ist das ASTRA der rechtliche Eigentümer, so ist die entsprechende Filiale des ASTRA zu erfassen.

Erhaltungspflichtiger

EZ OBL BW 4 Zeichen -- -- --

Konvention

  • Es gelten die gleichen Konventionen wie unter Nummer, wobei präzisiert werden muss, dass, wenn ein Bauwerk einem Dritten gehört (SBB, Post, Bund, Gemeinde, Private), dieser, falls keine andere Konvention vorliegt, als Erhaltungspflichtiger gilt.
  • Liegen mehrere Erhaltungspflichtige vor, so werden die weiteren Erhaltungspflichtigen, die nicht hauptsächlich verantwortlich Erhaltungspflichtige sind, in der Eigenschaften-Gruppe "Erhaltungspflichtiger" (weiter unten auf dem Erfassungsblatt) erfasst.

Vorschrift

Ist das ASTRA der Erhaltungspflichtige, so ist die entsprechende Filiale des ASTRA zu erfassen.

Werkhof

EZ NOB BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen --

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Verkehrsführung Optimal

EZ NOB BW 4 Zeichen -- -- K : FVFA

Konvention

Unter optimaler Verkehrsführung ist solch eine Verkehrsführung zu verstehen, bei der nur geringfügige Verkehrsbehinderungen erlaubt sind. Dabei soll der Zeitverlust eines Verkehrsteilnehmers unter 15 Minuten bei Spitzenverkehr betragen. Folglich sind die Anzahl Spuren anzugeben, welche solch eine Verkehrsführung ermöglichen.

Vorschrift

Keine

Verkehrsführung Minimal

EZ NOB BW 4 Zeichen -- -- K : FVFA

Konvention

Unter minimaler Verkehrsführung werden die Anzahl verwendbarer Spuren verstanden, welche einen noch akzeptablen Verkehrsfluss gewährleisten. Das heisst dass die Verkehrsbelastung kurz vor Erreichen der kritischen Verkehrsbelastung ist (gem. Schweizer Norm VSS 640 833). Die Spurbreite muss den Minimalanforderungen gem. den Schweizer Normen VSS 640 885c und 640 886 genügen.

Vorschrift

Keine

Unterhaltsabschnitt

MZ OBL BW 100 Zeichen -- -- K : UNAB

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Lüftungssystem

MZ NOB BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : LGSY

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Ausbaufestlegung

EZ NOB BW - +TXT 240 Zeichen -

Die Ausbaufestlegung beschreibt die Mittel, welche zur Ausbruchsicherung unter den angetroffenen Gebirgsverhältnissen eingesetzt wurden. Zum Beispiel die Angabe der Anzahl Anker pro Meter für die Ausbausicherung, die Stärke und Klasse des verwendeten Spritzbetons.

Die Ausbaufestlegung wird als freier Text erfasst. Nachfolgend werden zwei Beispiele zur Ausbaufestlegung aufgeführt.

Beispiel 1 Ausbaufestlegung:

Beispiel 2 Ausbaufestlegung:

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Baugrundtyp

EZ NOB BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : GRD

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Gesteinsbeschreibung

EZ NOB BW - +TXT 240 Zeichen -

Konvention

Das Feld bietet Platz für einen kurzen Beschrieb der Geologie, die das Tunnelobjekt durchfährt. Dazu bietet sich an, die Informationen aus den geologischen Berichten in Stichworten wiederzugeben.

Vorschrift

Keine

Querschnittstyp

EZ NOB BW - +TXT 240 Zeichen -

Konvention

Ein Tunnelobjekt kann aus Streckenabschnitte aus verschiedenen Querschnitts Typen bestehen, die geometrische und baulich unterschiedlich angelegt sind.

Zum Beispiel besteht eine Tunnelröhre aus den Querschnitts Typ "Kreisprofil abgedichtet" sowie aus dem Querschnitts Typ "Kreisprofil nicht abgedichtet".

Vorschrift

Keine

Lichtraumprofil

EZ NOB BW - +TXT 240 Zeichen -

Konvention

Das Lichtraumprofil ist der nutzbare Durchfahrtsraum über der Fahrebene.

In diesem freien Feld ist das zur Verfügung stehende Lichtraumprofil durch die Angabe der lichten Breite und der lichten Höhe anzugeben.

Vorschrift

Keine

Ausbruchklasse

EZ NOB BW 4 Zeichen +TXT 240 Zeichen K: ABKL

Konvention

Massgebend ist die vorwiegend vorkommende Ausbruchklasse. Über die Tunnellänge variierende Ausbruchklassen können als Eigenschaftsreihe erfasst werden (siehe Blockreihe).

Vorschrift

Keine

Ausbruchart

EZ NOB BW 4 Zeichen +TXT 240 Zeichen K: ABAT

Konvention

Massgebend ist die vorwiegend zur Anwendung gekommene Ausbruchart. Über die Tunnellänge variierende Ausbrucharten können als Eigenschaftsreihe erfasst werden (siehe Blockreihe).

Vorschrift

Keine

Bauart

EZ OBL BWT,OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : FUNK

Konvention

Die Bauart bezeichnet die Art und Weise, wie ein Baustoff verwendet wird. In den einzelnen Gliederungsstufen werden grundsätzlich unterschiedliche Anwendungen von Werkstoffen beschrieben. Es stehen Bauarten für Konstruktionen, Lager, Gelenke, Abdichtungen, Beläge sowie für den Oberflächenschutz zur Auswahl. Die Erfassung der Bauart ist für KUBA-MS [2] von Bedeutung.

Vorschrift

Keine

Baumaterial

MZ OBL BWT 4 Zeichen + TXT 109 Zeichen K : BMAT

Konvention

Keine

Vorschrift

Sofern möglich sind für jedes Element die hauptsächlichen Baumaterialien anzugeben, beispielsweise:

  • Mauerwerk
  • Beton
  • Bewehrung
  • Vorspannstahl
  • Kabel, Stahldrähte
  • Baustahl
  • Gusseisen
  • Holz usw.

Herstellungsart

MZ NOB BWT 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : HST

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Ausmass

EZ OBL BWT Variabel -- -- --

Konvention

  • Das Ausmass ist eine Zahl mit höchstens zwei Ziffern nach dem Punkt.
    Zum Beispiel.: 125 m² ; 12.64 m ; 1 Stück.
  • Die Feldformate sind wie folgt definiert:
    Für Ausmasse in m2: (8.2) Zahl
    Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl
    Für Ausmasse in Anzahl: AUT

Im Leitfaden zur Bestimmung der Ausmasse wird detailliert beschrieben, wie die Ausmasse für die kostenbestimmenden Infrastrukturobjekte zu erfassen sind.

Vorschrift

Das Ausmass ist für alle Bauwerksteile zu erfassen.

Quellen

  1. ↑ Bundesamt für Strassen ASTRA, 2019, Richtlinie 18001 Inventarobjekte, ASTRA, Bern
  2. ↑ Bundesamt für Strassen ASTRA, 2011, IT-Dokumentation 62110 KUBA 5.0 Anwendungshandbuch, Bern.
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