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KUBA-DB/Beteiligte: Unterschied zwischen den Versionen

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Modus '''Beteiligte''' von [[KUBA-DB]], Kapitel 3.6 des Datenerfassungshandbuchs. Als Beteiligte können Personen, Firmen, Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften sowie Körperschaften erfasst werden; für Firmen können Mitarbeiter frei erfasst werden. Gegliedert nach Registerkarte — einen Submodus und einen Mediabereich gibt dieser Zweig nicht an.


Als Beteiligte können Personen, Firmen, Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften sowie Körperschaften erfasst werden. Für Firmen können Mitarbeiter frei erfasst werden. Die erfassten Personen können jedoch nicht einer Firma als Mitarbeiter zugewiesen werden. Den Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften können erfasste Firmen zugeordnet werden. Firmen können folglich direkte und indirekte Adressen aufweisen. Die Körperschaften bestehen als eigenständiges Objekt.
Als Beteiligte können Personen, Firmen, Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften sowie Körperschaften erfasst werden. Für Firmen können Mitarbeiter frei erfasst werden. Die erfassten Personen können jedoch nicht einer Firma als Mitarbeiter zugewiesen werden. Den Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften können erfasste Firmen zugeordnet werden. Firmen können folglich direkte und indirekte Adressen aufweisen. Die Körperschaften bestehen als eigenständiges Objekt.
Die Adressen einer Firma können sowohl direkt als auch indirekt sein. Die eigentliche Adresse einer Firma ist ein Beispiel einer direkten Adresse, während man bei der Adresse bei einer Arbeits- und Ingenieurgemeinschaft von einer indirekten Adresse spricht.


== Inhalt ==
== Inhalt ==

Aktuelle Version vom 2. September 2026, 15:33 Uhr

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Als Beteiligte können Personen, Firmen, Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften sowie Körperschaften erfasst werden. Für Firmen können Mitarbeiter frei erfasst werden. Die erfassten Personen können jedoch nicht einer Firma als Mitarbeiter zugewiesen werden. Den Arbeits- und Ingenieurgemeinschaften können erfasste Firmen zugeordnet werden. Firmen können folglich direkte und indirekte Adressen aufweisen. Die Körperschaften bestehen als eigenständiges Objekt.

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