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Allgemeines/Erhaltung: Abläufe generell: Unterschied zwischen den Versionen

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Es werden folgende Zustandsklassen angewendet (siehe auch {{Quelle|3}}):
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<div style="padding-left: 16em; text-indent: -16em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16em; text-indent: 0;">1 in '''gutem''' Zustand</span>keine / geringfügige Schäden</div>
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<div style="padding-left: 16em; text-indent: -16em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16em; text-indent: 0;">2 in '''annehmbarem''' Zustand</span>unbedeutende Schäden</div>
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<div style="padding-left: 16em; text-indent: -16em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16em; text-indent: 0;">9 Zustand '''nicht überprüfbar'''</span>für nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte</div>
<div style="padding-left: 16.5em; text-indent: -16.5em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16.5em; text-indent: 0;">9 Zustand '''nicht überprüfbar'''</span>für nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte</div>
<div style="padding-left: 16em; text-indent: -16em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16em; text-indent: 0;">91 Gefährdung '''unwahrscheinlich'''</span>für nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte</div>
<div style="padding-left: 16.5em; text-indent: -16.5em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16.5em; text-indent: 0;">91 Gefährdung '''unwahrscheinlich'''</span>für nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte</div>
<div style="padding-left: 16em; text-indent: -16em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16em; text-indent: 0;">92 Gefährdung '''wahrscheinlich'''</span>für nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte</div>
<div style="padding-left: 16.5em; text-indent: -16.5em; margin-bottom: 0.5em;"><span style="display: inline-block; width: 16.5em; text-indent: 0;">92 Gefährdung '''wahrscheinlich'''</span>für nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte</div>
 
'''Erfassung von Befunden'''
'''Erfassung von Befunden'''



Version vom 4. August 2026, 14:39 Uhr

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Beginn der Erhaltung

Vor der Abnahme sind alle für die Dauerhaftigkeit relevanten Kennwerte und Informationen zu messen resp. aufzunehmen und festzuhalten. Diese Kennwerte und Informationen erlauben es, eine erste Aussage über das effektiv zu erwartende Verhalten der Tragwerks-, Anlagen- und Ausrüstungsteile der Bauwerke zu machen und dienen als Grundlage für die Interpretation der späteren Inspektionen. Nach der Abnahme des geprüften Werks geht das neue Bauwerk in der Regel innerhalb der erhaltungspflichtigen Organisation (in ASTRA die Filiale) vom Bereich "Bau" (PM) in den Bereich "Unterhalt" (EP) über. Vor dem Ablauf der Garantiefrist ist die Schlussprüfung durchzuführen. Sie entspricht einer Hauptinspektion.

Nach der Abnahme eines Bauwerks werden in KUBA die für die Erhaltung relevanten Daten erfasst. Erforderlich sind vor allem die Substanzdaten (Strukturierung in Infrastrukturobjekte, die das Bauwerk, Bauwerksteile usw. abbilden und Erfassung der Grunddaten), die Daten zu Beteiligten und zu Dokumenten sowie die Daten zum erwarteten Verfall.

Überwachung

Die Überwachung hat zum Ziel, den Bauwerkszustand festzustellen, zu bewerten sowie Empfehlungen für weitere Massnahmen abzugeben. Ein Teil der Überwachungstätigkeiten ist periodisch. Dazu gehören Haupt- und Zwischeninspektionen, Kontrollmessungen und Funktionskontrollen. Tätigkeiten ausserhalb dieser periodischen Überwachung sind Beobachtungen Dritter oder im Einzelfall angeordnete Sonderinspektionen.

Beobachtung

Die Beobachtung besteht aus einfachen Kontrollen zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit. Die Beobachtung erfolgt in der Regel im Rahmen der betrieblichen Abläufe. Beobachtungen werden in KUBA nicht erfasst, können jedoch Massnahmen bewirken.

Inspektion

Inspektionen bilden das Grundgerüst der Überwachung von Kunstbauten. Inspektionen bezwecken, den Zustand des Bauwerks durch gezielte, in der Regel visuelle und mit einfachen Hilfsmitteln auszuführende Untersuchungen festzustellen (Zustandserfassung), zu bewerten (Zustandsbewertung) und die im Überwachungsplan (siehe [1]) aufgeführten bauwerkspezifischen Kontrollen am Bauwerk durchzuführen.

Die sorgfältige Durchführung und Erfassung der Ergebnisse der Inspektionen erlaubt, jede bedeutsame Veränderung des Zustands eines Bauwerks zu verfolgen und zu dokumentieren.

Die für Unterhaltstätigkeiten nützlichen Angaben werden systematisch in KUBA erfasst, können zur Erzeugung eines Berichts verwendet werden und werden als Grundlage für die Erhaltungsplanung mit KUBA verwendet.

Es wird unterschieden zwischen den folgenden Inspektionsarten:

  • Hauptinspektionen
  • Zwischeninspektionen
  • Sonderinspektionen

Bei Inspektionen werden grundsätzlich folgende Daten in KUBA erfasst:

  • Daten zur Identifikation der Inspektion (u. a. laufende Nummer und Datum)
  • Untersuchungsmethoden
  • Zustandsdaten und Massnahmenempfehlungen

Im Rahmen der Inspektion wird eine Zustandsbewertung für alle Infrastrukturobjekte der Bauwerksstruktur vorgenommen, d.h. es wird sowohl der Zustand des Bauwerks als Ganzes, wie auch der seiner Bauwerksteile (untergeordnete Infrastrukturobjekte) und deren Segmenten bewertet.

Es werden folgende Zustandsklassen angewendet (siehe auch [2]):

1 in gutem Zustandkeine / geringfügige Schäden
2 in annehmbarem Zustandunbedeutende Schäden
3 in schadhaftem Zustandbedeutende Schäden
4 in schlechtem Zustandgrosse Schäden
5 in alarmierendem ZustandDie Sicherheit ist gefährdet; Massnahmen sind vor der nächsten Hauptinspektion erforderlich; dringliche Massnahme
9 Zustand nicht überprüfbarfür nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte
91 Gefährdung unwahrscheinlichfür nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte
92 Gefährdung wahrscheinlichfür nicht inspizierbare Infrastrukturobjekte

Erfassung von Befunden

Bedeutende Befunde sind im Rahmen von Inspektionen an den betroffenen Infrastrukturobjekten (respektive Bauwerksteilen) zu erfassen. Dadurch soll es möglich sein, deren Entwicklung verfolgen zu können.

Bedeutende Befunde werden in KUBA für jede Inspektion separat erfasst und mittels Beschreibung lokalisiert. Die Dokumentation sollte mit Fotos ergänzt werden.

Nicht einsehbare Infrastrukturobjekte

Alle Infrastrukturobjekte (Bauwerksteile), welche nicht oder nur auf Distanz eingesehen werden können, sind speziell zu erwähnen und als solche in KUBA zu erfassen.

Nicht oder nur teilweise inspizierbare Infrastrukturobjekte (Bauwerksteile) werden in KUBA-DB durch Erfassen des entsprechenden Katalogeintrags unter Geometrie als solche deklariert. Bei der Erfassung von Inspektionsdaten wird für solche Bauwerksteile der Zustand als "nicht überprüfbar" oder – falls abschätzbar – die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung angegeben.

Räumlich ungleichmässiges Langzeitverhalten an Infrastrukturobjekten

Bauwerksteile können ein räumlich ungleichmässiges Langzeitverhalten aufweisen. Ein Teil einer Stütze kann z. B. einer aggressiven Umgebung ausgesetzt sein (z. B. Chlorid haltiges Spritzwasser), während der Rest der Stütze davon nicht betroffen ist. Um dem gerecht zu werden, kann ein Bauwerksteil segmentiert werden. Die Segmentierung erfolgt nur bei kostenbestimmenden Bauwerksteilen, d.h. bei den Objekten, die für die Unterhaltsplanung in KUBA-MS relevant sind. Die Segmente eines Bauwerksteils unterscheiden sich in dem massgebenden Schadensprozess und/oder Einfluss. Der Einfluss präzisiert dabei die Geschwindigkeit des Schadensprozesses hinsichtlich des Verfalls. Der Einfluss dient z. B. zur Unterscheidung einer unterschiedlichen Aussetzungen gegenüber Umwelteinflüssen oder unterschiedlicher Ausführungsqualitäten. Durch eine sinnvolle Segmentierung kann die Genauigkeit der in KUBA-MS berechneten Zustandsentwicklung und der daraus abgeleiteten Resultate erhöht werden.

Erfassungsarten der Segmentierung

Die Segmentierung kann einerseits im Voraus, aufgrund des zu erwartenden Verhaltens des Infrastrukturobjekts, auch ohne Vorhandensein von Schäden erfolgen. Andererseits kann die Segmentierung fortlaufend aufgrund festgestellter Schäden erfolgen oder angepasst werden.

KUBA unterstützt sowohl die Segmentierung im Voraus als auch die fortlaufende Segmentierung. Die Segmentierung im Voraus basiert auf dem vermuteten zukünftigen Verhalten eines Infrastrukturobjekts und wird typischerweise bei der Erfassung der Abnahmeinspektion angewandt. Die fortlaufende Segmentierung wird aufgrund festgestellter Schäden vorgenommen. Dabei kann das Ausmass eines Segmentes, welches der Zustandsklasse 1 zugeordnet ist einem anderen Segment zugewiesen werden, um so das Verhalten des Infrastrukturobjekts in KUBA-MS genauer simulieren zu können.

Schadensprozess und Einfluss

Aufgrund von Erfahrungswerten oder der festgestellten Schäden sind jedem Segment ein massgebender Schadensprozess und Einfluss zuzuordnen.

Jedes Segment wird in KUBA durch die Zuweisung eines Schadensprozesses und Einflusses charakterisiert.

Erfassung von Schadensausmassen

Damit die Zustandsentwicklung der Bausubstanz in KUBA-MS aufgrund des tatsächlichen Zustands simuliert werden kann, ist es nötig, aus den bei einer Inspektion festgestellten Schäden Schadensausmasse abzuleiten und diese einer Zustandsklasse zuzuweisen. Dabei gilt es zu beachten, dass je Segment und Zustandsklasse nur ein Schadensausmass erfasst werden kann.

Schadensausmasse werden in KUBA aus den bei einer Inspektion festgestellten Schäden interpretiert und erfasst. Durch Erfassen von Schadensprozesstyp und Einfluss ordnet KUBA das Schadensausmass dem entsprechenden Segment zu. Fehlt ein entsprechendes Segment, wird es von KUBA gebildet. Ein Schadensausmass kann nur den Zustandsklassen 1 bis 5 zugeordnet werden. Damit die Bildung der Schadensausmasse nachvollziehbar ist, können einem Schadenausmass erfasste Schäden oder Fotos zugewiesen und eine Lokalisierung erfasst werden.

Empfehlungen für bauliche Massnahmen

Im Rahmen der Inspektionen werden, falls erforderlich, Empfehlungen für bauliche Mass-nahmen erfasst. Falls die Ergebnisse der Inspektion dies erfordern, müssen dringliche Massnahmen oder Sofortmassnahmen angeordnet werden.

Empfehlungen zu dringlichen Massnahmen oder Sofortmassnahmen werden in KUBA erfasst.

Sofortmassnahmen

Unter Sofortmassnahmen versteht man Massnahmen, welche eine sofortige Durchführung verlangen und der unverzüglichen Verbesserung / Wiederherstellung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks dienen. Sofortmassnahmen werden aufgrund von Ergebnissen der Überwachung oder der Überprüfung veranlasst und sind ohne Verzug auszuführen. Es kann sich dabei um eine Intensivierung der Überwachung, um bauliche Sofortmassnahmen oder um Nutzungsbeschränkungen (wie beispielsweise Lastbeschränkungen) handeln oder es kann im Extremfall auch eine Sperrung des Bauwerks umfassen.

Die Art der angeordneten Sofortmassnahmen wird in KUBA erfasst.

Dringliche Massnahmen

Unter dringlichen Massnahmen versteht man Massnahmen, welche innert den nächsten 5 Jahren durchgeführt werden müssen. Dringliche Massnahmen werden wie Sofortmassnahmen aufgrund von Ergebnissen der Überwachung oder der Überprüfung veranlasst. Sie verlangen im Gegensatz zu diesen jedoch nicht die sofortige Ausführung. Um die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit weiterhin gewährleisten zu können, ist keine unmittelbare Behebung notwendig. Der mutmassliche Schadensverlauf verlangt jedoch eine Behebung der Schäden vor der nächsten geplanten Inspektion. Als Massnahmen kommen nur bauliche Massnahmen in Betracht.

Die dringlichen Massnahmen werden in KUBA erfasst. Zusätzlich wird angegeben, bis wann (Jahr) diese Massnahme umgesetzt werden muss.

Kontrollmessungen

Bei der Kontrollmessung handelt es sich um ein messtechnisches Erfassen ausgewählter Kenngrössen wie Setzungen oder Deformationen. Das Ziel der Kontrollmessungen ist das rechtzeitige Erkennen eines abnormalen Verhaltens oder das Erreichen eines vorgegebenen Grenzwertes.

In den künftigen KUBA Versionen werden voraussichtlich sowohl die Art der messtechnischen Kontrolle als auch die Messwerte erfasst werden können.

Funktionskontrolle

Die Funktionskontrolle hat im Kontext der Erhaltung von Kunstbauten nur eine untergeordnete Bedeutung. Funktionskontrollen dienen zum Nachweis des Funktionierens von technischen Anlagen und anderen Teilen des Bauwerks. Von der Funktionskontrolle sind insbesondere elektrische und mechanische Teile technischer Anlagen betroffen wie Entwässrungen, Fahrbahnübergänge, Pumpenstationen und Beleuchtungen.

Funktionskontrollen werden in KUBA nicht erfasst.

Überprüfung

Die Überprüfung hat die Beurteilung der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks oder eines Bauwerksteils zum Ziel. Die Überprüfung wird im allgemeinen in zwei Stufen mit einer ersten "generellen", und einer zweiten, "detaillierten" Stufe durchgeführt (siehe [2]). Die Überprüfung dient als Grundlage für die Projektierung von Erhaltungsmassnahmen (siehe Abb. 1 in Bauwerkserhaltung mit KUBA).

Die Überprüfung wird in KUBA wie eine Inspektion erfasst, wobei insbesondere die angewandten Untersuchungsmethoden zur Zustandserfassung erfasst werden. Als Grundlage für die Überprüfung und für die Verfassung des Überprüfungsberichts kann ein entsprechender Bericht aus KUBA generiert werden. Des Weiteren können die Ergebnisse der Berechnungen auf Projektebene für die Empfehlungen für das weitere Vorgehen des Überprüfungsberichts [2] verwendet werden.

Erhaltungsplanung in KUBA-MS

KUBA-MS ist die Komponente zur Untersützung der Erhaltungsplanung in KUBA. KUBA-MS unterstützt die Entscheidungsfindung und die Ermittlung des Bedarfs an Mitteln für die Erhaltung von Kunstbauten bzw. die Ermittlung der bestmöglichen Art und Weise, die vorhandenen Mittel einzusetzen.

Der Begriff "Erhaltungsplanung" wird für die Planung von Erhaltungsmassnahmen verwendet. Streng genommen sollte die Erhaltungsplanung auch die Planung von Überwachung und Überprüfung umfassen. Da das System KUBA diese Tätigkeiten derzeit nicht oder nur rudimentär unterstützt, beschränkt sich die Erhaltungsplanung in KUBA-MS auf die Planung von Erhaltungsmassnahmen.

Unterscheidung zwischen Unterhalt und Umgestaltung

Bei der Planung von Erhaltungsmassnahmen wird zwischen Unterhaltsmassnahmen und Umgestaltungsmassnahmen unterschieden, weil sich die Prozesse zu deren Bestimmung unterscheiden. Unterhaltsmassnahmen ergeben sich primär infolge des kontinuierlichen Verfalls der Bauwerke bzw. von deren Bauwerksteilen und können unter Berücksichtigung vorzugebender Grundlagen mittels mathematischer Modelle prognostiziert werden. Umgestaltungsmassnahmen ergeben sich infolge neuer Anforderungen und können folglich angesichts der Vielzahl an Möglichkeiten und Einflussfaktoren nur in beschränktem Masse prognostiziert werden.

KUBA unterstützt die Erhaltungsplanung, indem Unterhaltsmassnahmen vorgeschlagen werden. Umgestaltungsmassnahmen können erfasst und vom System berücksichtigt, jedoch nicht automatisch generiert werden.

Unterscheidung zwischen Netz- und Projektebene

Unter Erhaltungsplanung wird das Ausarbeiten eines Erhaltungskonzepts für ein oder mehrere Bauwerk/e oder für eine sehr grosse Anzahl Bauwerke verstanden. Dies umfasst z. B. die Erhaltungsplanung der Nationalstrassen auf Bundesebene. Dementsprechend wird der Ablauf bei der Planung (Abb. 1) differenziert in Erhaltungsplanung auf Netzebene und Projektebene.

KUBA unterstützt die Erhaltungsplanung auf- Netz und Projektebene.


Abb. 1 Planungsbereiche in der Bauwerkserhaltung

Erhaltungsplanung auf Netzebene

Die Erhaltungsplanung auf Netzebene erstreckt sich über eine sehr grosse Anzahl Bauwerke über einen längeren Zeitabschnitt (ab 20 Jahre). Hierfür werden v. a. die Zustandsentwicklung der kostenbestimmenden Bauwerksteile und deren Segmente für verschiedene Unterhaltspolitiken ermittelt und der damit verbundenen Finanzbedarf berechnet. Eine Unterhaltspolitik definiert für jede Kombination von Bauwerksteiltyp, Schadensprozess und Einfluss, in welchem Zustand welche Erhaltungsmassnahme durchgeführt werden soll. Der Finanzbedarf wird berechnet, indem die Kosten für die Durchführung der entsprechenden Unterhaltsmassnahmen addiert werden. Die Unterhaltspolitik mit dem langfristig geringsten Finanzbedarf entspricht der optimalen Unterhaltspolitik.

Die Erhaltungsplanung auf Netzebene wird durch KUBA wirkungsvoll unterstützt. Dabei werden nur die Betreiberkosten (Kosten der Erhaltungsmassnahmen und deren Zusatzkosten) und nur die Planung von Unterhaltsmassnahmen und nicht von Umgestaltungsmassnahmen berücksichtigt. Als Resultat dieser Wirtschaftlichkeitsanalyse liefert KUBA die resultierende Zustandsentwicklung und den langfristigen Finanzbedarf für verschiedene Unterhaltspolitiken. Dabei ermittelt KUBA auch die optimalen Unterhaltspolitiken. Die hierfür notwendigen langfristigen Prognosen über die Zustandsentwicklung der Bauwerksteile und deren Segmente sind ohne KUBA nicht zu bewältigen. KUBA ermöglicht fundierte Entscheidungen, wenn aufgrund der grossen Anzahl von Bauwerken die Datenmenge unüberschaubar wird. Für Berechnungen über mehrere Perioden ist zu beachten, dass die Simulation nur für eine genügend grosse Menge Bauwerke zu sinnvollen Resultaten führen kann. Für die Erhaltungsplanung auf Projektebene können zusätzlich Umgestaltungsmassnahmen und Benutzerkosten berücksichtigt werden.

Erhaltungsplanung auf Projektebene

Ziel der Erhaltungsplanung auf Projektebene ist die Ausarbeitung eines Erhaltungskonzeptes mit der Beschreibung der optimalen Erhaltungsvariante für jedes berücksichtigte Bauwerk. Die Vorgehensweise entspricht einem Vergleich möglicher Erhaltungsvarianten, welche auf denselben Unterhaltspolitiken basieren, die auch Basis für die Erhaltungsplanung auf Netzebene sind. Die Kriterien für die Wahl der Bestvariante sind die Gesamtwirtschaftlichkeit und das Einhalten der Vorgaben und Randbedingungen.

Für ein Bauwerk kann die optimale Erhaltungsvariante in der Regel aufgrund der Wirtschaftlichkeit und der minimalen Beeinträchtigung der Nutzung (Minimierung der Benutzerkosten) eruiert werden. Massnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit zwingend sind, müssen in jedem Falle ausgeführt werden.

KUBA unterstützt die Erhaltungsplanung auf Projektebene. Aufgrund der rechnerischen Anwendung einer Unterhaltspolitik werden für die ausgewählten Bauwerke – unter Berücksichtigung eines Budgetsatzes – Unterhaltsmassnahmen für die geschädigten Bauwerksteile vorgeschlagen. Umgestaltungsmassnahmen können hinzugefügt und gemeinsam mit den Unterhaltsmassnahmen einer weiteren Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen werden, bei der ebenfalls Benutzerkosten berücksichtigt werden können. Als Resultat dieser Wirtschaftlichkeitsanalyse wird ein Arbeitsprogramm mit Erhaltungsprojekten an den berücksichtigten Bauwerken aufgestellt. Gleich wie für die Simulation auf Netzebene ist zu beachten, dass eine genügend grosse Menge Bauwerke nötig ist um sinnvolle Berechnungsergebnisse zu erhalten.

Die Ergebnisse auf Projektebene können für die Empfehlungen des weiteren Vorgehens des Überprüfungsberichts gemäss [2] verwendet werden.

Projektierung von Erhaltungsmassnahmen

Die Projektierung erfolgt in der Regel aufgrund der Ergebnisse einer Überprüfung. Zur Projektierung von Erhaltungsmassnahmen gehört die Erstellung eines Massnahmenkonzeptes, auf dessen Basis sodann ein Massnahmenprojekt ausgearbeitet wird. Das Massnahmenkonzept dient der genauen Definition eines Massnahmenprojektes (siehe [2]).

KUBA bietet keine direkte Unterstützung für die Projektierung von Erhaltungsmassnahmen. Zur Erstellung des Massnahmenkonzepts gem. [2] können jedoch die Ergebnisse der Erhaltungsplanung auf Projektebene verwendet werden.

Ausführung der Erhaltungsmassnahmen

Auf Basis des Massnahmenprojektes werden Unterhaltsmassnahmen durchgeführt. Durch den Unterhalt von Kunstbauten soll deren Funktions- und Gebrauchstauglichkeit mit ausreichender Sicherheit und vereinbarter Dauerhaftigkeit bewahrt werden. Durch den Unterhalt erfolgt in der Regel keine wesentliche Veränderung der Nutzung und/oder des ursprünglichen Wertes. Der Unterhalt gliedert sich in Instandhaltung (betrieblicher Unterhalt), Instandsetzung (baulicher Unterhalt) und Erneuerung.

Instandhaltung (betrieblicher Unterhalt)

Die Instandhaltung dient der Wahrung der Gebrauchstauglichkeit durch regelmässige und üblicherweise einfache Massnahmen. Sie umfasst ebenfalls die Behebung kleinerer Schäden. Als synonyme Begriffe für Instandhaltung werden auch Funktioneller Unterhalt (Wahrung der Funktionstauglichkeit), Betrieblicher Unterhalt (Instandhaltung durch betriebseigene Organe) oder Wartung (Instandhaltung von technischen Anlagen) verwendet. Typische Instandhaltungsmassnahmen sind beispielsweise:

  • Reinigen von Entwässerungsanlagen, verschmutzter Oberflächen und von Fahrbahnübergängen
  • Entfernen der Vegetation an Böschungsschutz und an Natursteinmauerwerk
  • Richten bzw. Ersetzen von Teilen der Leitschranken, Leitholmen und Geländern nach Unfällen
  • Ausbessern von kleinen und örtlich begrenzten Belagsschäden
  • Wartung von Einrichtungen
  • Instandhaltung von Fugen

Gewisse Instandhaltungsarbeiten wie z. B. Reinigungsarbeiten können zeitlich mit Überwachungstätigkeiten zusammengelegt werden.

Instandhaltungsarbeiten werden in KUBA nicht erfasst.

Instandsetzung (baulicher Unterhalt) und Erneuerung

Die Instandsetzung dient der Wiederherstellung der Funktions- und Gebrauchstauglichkeit für eine vereinbarte Nutzungsdauer und unter Einhaltung einer ausreichenden Sicherheit. Die Erneuerung hat zum Ziel, zumindest in Teilbereichen die vollständige Wiederherstellung oder den vollständigen Ersatz einer bestehenden Kunstbaute. Der Ersatz des ganzen Bauwerks gilt als eine vollständige Erneuerung.

Die Art der Massnahmen, das Datum deren Schlussprüfung und Abnahme, deren Kosten, Ausmass, Dauer, Werkmängel sowie Beteiligte und Dokumente werden in KUBA erfasst. Vor Ablauf der Garantiefrist erfolgt die Schlussprüfung, die i. d. R. als Hauptinspektion erfasst wird. Nicht behobene Werkmängel sind zu verzeichnen und werden ebenfalls in KUBA erfasst. Die mit der Instandsetzung behobenen Schäden sind ebenfalls anzugeben, sofern sie ursprünglich erfasst wurden.

Beim Ersatz eines Bauwerks wird das ursprüngliche Bauwerk in KUBA als ersetzt erfasst. Daraufhin muss man das neue Bauwerk erfassen.

Umgestaltung

Die Umgestaltung umfasst alle Eingriffe in die Bausubstanz, die mit einer wesentlichen Änderung der Nutzung und/oder des ursprünglichen Wertes verbunden sind. Die Änderung erfolgt in Folge von Anpassungen an neue Anforderungen (z. B. Kapazitätssteigerung). Die Erweiterung beschreibt jenen Fall von Umgestaltung, bei dem die Bausubstanz mit wesentlichen neuen Teilen ergänzt wird. Die Umgestaltung beinhaltet im Allgemeinen auch Unterhaltsmassnahmen (z. B. Instandsetzungsmassnahmen).

Die Art der Umgestaltungsmassnahmen, deren Status, das Datum deren Schlussprüfung und Abnahme, deren Kosten, Ausmass, Dauer, Werkmängel sowie Beteiligte und Dokumente werden in KUBA erfasst. Vor Ablauf der Garantiefrist erfolgt die Schlussprüfung, die in der Regel einer Hauptinspektion entspricht. Allfällige nicht behobene Werkmängel werden ebenfalls in KUBA erfasst. Werden bei Umgestaltungen Bauwerksteile ersetzt oder neue Bauwerksteile erstellt, so sind die Substanzdaten der entsprechenden Infrastrukturobjekte in KUBA entsprechend anzupassen. Die im Rahmen der Umgestaltung behobenen Schäden sind ebenfalls zu erfassen, sofern sie ursprünglich erfasst wurden.

Quellen

  1. ↑ Bundesamt für Strassen ASTRA, 2005, Richtlinie 12001 Projektierung und Ausführung von Kunstbauten der Nationalstrassen, Bern
  2. ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Bundesamt für Strassen ASTRA, 2005, Richtlinie 12002 Überwachung und Unterhalt der Kunstbauten der Nationalstrassen, Bern
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