KUBA-DB/Bausubstanz/Objektdaten/Eigenschaften/Allgemeines: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bauart bezeichnet die Art und Weise, wie ein Baustoff verwendet wird. In den einzelnen Gliederungsstufen werden grundsätzlich unterschiedliche Anwendungen von Werkstoffen beschrieben. Es stehen Bauarten für Konstruktionen, Lager, Gelenke, Abdichtungen, Beläge sowie für den Oberflächenschutz zur Auswahl. Die Erfassung der Bauart ist für KUBA-MS | Die Bauart bezeichnet die Art und Weise, wie ein Baustoff verwendet wird. In den einzelnen Gliederungsstufen werden grundsätzlich unterschiedliche Anwendungen von Werkstoffen beschrieben. Es stehen Bauarten für Konstruktionen, Lager, Gelenke, Abdichtungen, Beläge sowie für den Oberflächenschutz zur Auswahl. Die Erfassung der Bauart ist für KUBA-MS {{Quelle|7}} von Bedeutung. | ||
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Version vom 31. Juli 2026, 15:48 Uhr
| Navigation in KUBA | |
| Modus | Infrastrukturobjekte |
| Submodus | Bausubstanz |
| Mediabereich | Objektdaten |
| Registerkarte | Eigenschaften |
| Eigenschaftsgruppe | Allgemeines |
Bauwerksebene:
Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 11-19 im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf der ersten oder zweiten Ebene der Objektstruktur ein komplettes Bauwerk abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.
Die Eigenschaftsgruppe "Allgemeines" enthält für alle Bauwerke, mit Ausnahme der Untertagbauten, dieselben Eigenschaftsfelder. Im Folgenden wird daher zwischen "allgemeinen Bauwerken" und (bergmännischen) Tunnelbauwerken unterschieden.
Für allgemeine Bauwerke sind die im folgenden Screenshot dargestellten Eigenschaftsfelder zu erfassen:
Bauwerksteilebene:
Für Infrastrukturobjekte im Nummernband 21-91 (ohne 51) im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf den unteren Ebenen der Objektstruktur einzelne Bauwerksteile abbilden, sind die im Folgenden dargestellten Eigenschaften zu erfassen.
Nummer
| EZ | OBL | BW,BWT,OS | 20 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Es handelt sich um ein alphanumerisches Feld, d. h. ein Feld bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Die Eingaben werden damit nach alphanumerischen Kriterien sortiert (z. B. A2000 vor B20, 10 vor 6, 6B vor 8A).
- Es ist den jeweiligen Datenherren freigestellt, die Bauwerke und die untergeordneten Infrastrukturobjekte, aus denen sich diese zusammensetzen, nach einer genauen Regelung zu nummerieren, die sie selbst einführen können und an die sich die Datenerfasser ihrer jeweiligen Einheiten halten müssen. Das Beispiel einer Regelung, die angewendet werden kann, befindet im Anhang A I.
Vorschrift
Keine
Name
| EZ | OBL | BA, BW,BWT,OS | 100 Zeichen | -- | -- | -- |
Bei den Konventionen und Vorschriften zur Namensgebung für ein Infrastrukturobjekt ist zwischen übergeordneten Infrastrukturobjekten (Bauanlagen, Teilanlagen, Bauwerke) und untergeordneten Infrastrukturobjekten (Bauwerksteile, Oberflächenschutz) zu unterscheiden.
Konvention und Vorschriften für übergeordnete Infrastrukturobjekte (Bauanlagen, Teilanlagen, Bauwerke):
Konvention
Der Name des Hauptinfrastrukturobjekts auf der obersten Ebene sollte mit dem Namen des korrespondierenden Inventarobjekts im Basissystem übereinstimmen.
Der Name von weiteren Objekten zur Strukturierung der Bausubstanz (je nach Struktur: Teilanlagen, Bauwerke) sollte wie folgt zusammengesetzt werden:
Name des übergeordneten InfOs + Spezifizierung des jeweiligen Objekts.
Beispiel:
Tunnelanlage: Name = IO-Name
Tunnelröhre: Name = IO-Name + «Röhre Nord»
Tagbauteil: Name = IO-Name + «Röhre Nord» + «Tagbau»
Für Hauptinfrastrukturobjekte, die kein korrespondierendes Inventarobjekt haben, wird der Bauwerksname wie folgt aufgebaut:
- Bezeichnung (gemäss Liste)
- Ortsbezeichnung (Lokalbezeichnung, Himmelsrichtung, etc.)
- Spezifikation
Auf Zusätze wie von, über, etc. sollte verzichtet werden .
Bauwerksnamen von Objekten (siehe auch [1]):
Vorschrift
Keine
Konvention und Vorschriften für untergeordnete Infrastrukturobjekte
(Bauwerksteile, Oberflächenschutz):
Konvention
- Genau so, wie für die Nummerierung untergeordneter Infrastrukturobjekte. ist den erfassenden Einheiten freigestellt, diese nach einer sauberen Namensgebung zu bezeichnen, die sie selbst festlegen können und an die sich gehalten werden muss.
- Die Bezeichnung des Infrastrukturobjekts muss nicht unbedingt mit jener des folgenden Feldes "Infrastrukturobjekttyp" übereinstimmen, die aus dem Fachwissenkatalog ITYP stammt. Eine Lageangabe (nördlich, südlich, links, rechts, oben, unten usw.) oder eine Nummerierung (1, 2, 3 usw.) vervollständigt die Bezeichnung, damit diese klar und eindeutig ist.
Vorschrift
Keine
Infrastrukturobjekttyp
| EZ | OBL | BW,BWT,OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : BWA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Für den Infrastrukturobjekttyp auf Bauwerksebene gelten die folgenden Vorschriften:
- Bei Spannweiten kleiner oder gleich 5 m wird von einem Durchlass (Katalogcode 123.) gesprochen, bei grösseren Spannweiten von einer Brücke, Viadukt (Katalogcode 11.).
- Für die Bauwerke vom Typ Überführung oder Unterführung spricht man von einer Brücke (Katalogcode 11.).
- Die Unterscheidung zwischen einer Über- / Unterführung und einem Tagbautunnel erfolgt bei einer Länge bzw. Breite < 80m nach der Bauweise des einzelnen Objekts. Bei einer Länge > 80 m , wird immer von einem Tagbautunnel (Katalogcode 121.) gesprochen.
Für die Infrastrukturobjekttypen der untergeordneten Infrastrukturobjekte gelten keine Vorschriften.
Funktion
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : FUNK |
Konvention
Im Feld "Funktion" wird an erster Stelle die Lage des Bauwerks bezogen auf die Nationalstrassenachse erfasst. Das heisst für jede Brücke (oder Durchlass) muss angegeben werden ob sie die Nationalstrassenachse überquert oder die Nationalstrassenachse trägt. An zweiter Stelle soll für das Feld "Funktion" definiert werden, welche Verkehrsachse überquert, unterquert oder getragen wird (falls vorhanden).
Bei Einträgen im Katalog Funktion, die sich auf eine Strasse / Weg beziehen, wird durch Zuordnung der jeweiligen Achse spezifiziert, auf welche Achse sich die Funktion bezieht. Bei sich kreuzenden Achsen (Unterführung, Überführung) wird die Funktion in Bezug auf beide Achsen erfasst.

Weitere Funktionen:
- Eine Trag- oder Stützfunktion eines Bauwerks bezieht sich immer auf das zu tragende oder zu stützende Element, welches sich bergseits befindet. Wenn dies eine Strasse/Weg ist, dann wird die entsprechende Achse zugeordnet.
- Eine Schutzfunktion eines Bauwerks bestimmt sich aus ihrem Zweck. Wenn eine Strasse/Weg geschützt wird, dann wird die entsprechende Achse zugeordnet.
Vorschrift
Die Hauptfunktion ist in folgender Prioritätsreihenfolge zu wählen:
- die Trag- oder Stützfunktion;
- die Schutzfunktion
- die Bauwerksfunktion.
| Kategorie | Beispiele | N° der einzuführenden Funktion |
| Funktion der Kategorie 1 | Stützmauer, hält bergseitig das Gelände Stützmauer, Stützmauer talseitig, Stützmauer talseitig, |
632 Stützt Hang
612 Stützt Bahnanlage 611 Stützt Strasse / Weg 611 Stützt Strasse / Weg |
| Funktion der Kategorie 2 | Lärmschutzwand
Lawinenschutzgalerie (431) oder Steinschlagschutzgalerie (432) |
412 Schützt vor Lärm
413 Schützt vor Lawinen |
Objektnutzung
| MZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : OBJN |
Die Objektnutzung bestimmt sich nach dem Hauptnutzen des Infrastrukturobjekts.
Anmerkung: Wenn eine Objektnutzung der Gruppe "8 – Fauna" gewählt wird, so wird ergänzend die Registerkarte "Fauna" mit zusätzlichen Feldern eingeblendet.
Konvention
Keine
Vorschrift
Die Auswahl der Objektnutzung muss zur Funktion des Infrastrukturobjekts passen.
| Beispiele | Funktion | N° der einzuführenden Objektnutzung |
| Unterführung Kantonsstrasse
Überführung SBB |
311 Unterquert Strasse / Weg
211 Überquert Strasse / Weg |
111 Strassenverkehr
112 Schienenverkehr |
Normen
| MZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : NRM |
Konvention
Es sind die Normen einzufügen, welche zur Projektierung verwendet wurden.
Vorschrift
Es müssen mindestens die Normen (Tragwerksnormen, Belastungsnormen, Werkstoffnormen etc.), die zur Projektierung verwendet wurden, erfasst werden. Bei Überprüfungen, Verstärkungen und Verbreiterungen sollen die angewendeten Normen mit der Erwähnung des Grundes im Feld "Kommentar" (z. B. "Verstärkung 1997" oder "Nachrechnung 2002") ebenfalls erfasst werden.
Werkmängel
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : WEMA |
Konvention
Keine
Vorschrift
Bei neu erstellten Objekten sind die Werkmängel zu erfassen.
Datum d. Abnahme
| EZ | OBL | BW | 10 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Für Bauwerke, deren Datum der Bauabnahme nicht bekannt ist, verwendet man den Eintrag "unbekannt".
Vorschrift
Keine
Datum der Schlussprüfung
| EZ | OBL | BW | 10 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
- Für Bauwerke, deren Datum der Schlussprüfung nicht bekannt ist, wird angenommen, dass die Schlussprüfung 5 Jahre nach dem Jahr der Abnahme stattgefunden hat. Als Datum gilt der 31.12.
- Für Bauwerke, deren Datum der Schlussprüfung und der Abnahme des Bauwerkes nicht bekannt sind, wird der Eintrag "unbekannt" verwendet.
Vorschrift
| Fall | Bekannte Daten | Zu erfassendes Datum |
| Normalfall | Schlussprüfung | 15.06.1964
Genaues Datum der Schlussprüfung |
| Spezialfall | Bauabnahme
07.12.1963 |
31.12.1968
Datum der Schlussprüfung unbekannt Datum der Abnahme bekannt |
| Jahr der Inbetriebnahme
1964 |
"unbekannt"
Datum der Schlussprüfung unbekannt Datum der Abnahme unbekannt Jahr der Inbetriebnahme bekannt |
Jahr der Inbetriebnahme
| EZ | OBL | BW | (4.0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Für alle Bauwerke der Nationalstrassen, von denen das Jahr der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, muss das Jahr der Eröffnung des betreffenden Autobahnabschnitts eingesetzt werden.
Vorschrift
| Fall | Zu erfassendes Jahr |
| Normalfall | 1972
Jahr der Inbetriebnahme |
| Spezialfall | 1973 (Jahr der Eröffnung des Autobahnabschnitts)
Bauwerke, von denen das Jahr der Inbetriebnahme nicht bekannt ist |
Baujahr
| EZ | NOB | BW | (4.0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Das Feld ist alternativ (verpflichtend) auszufüllen, wenn weder Schlussprüfung noch Inbetriebnahme bekannt sind.
Vorschrift
Als Baujahr ist das Jahr zu erfassen, in dem die Arbeiten vom Unternehmer abgeschlossen wurden.
Kosten
| EZ | NOB | BW, BWT, OS | (14.0) Zahl | -- | -- | -- |
Bei den Konventionen und Vorschriften für die Erfassung der Kosten eines Infrastrukturobjekts ist zu unterscheiden zwischen Hauptinfrastrukturobjekten (Bauwerke) und untergeordneten Infrastrukturobjekten (Bauwerksteile, Oberflächenschutz).
Konvention und Vorschriften für Hauptinfrastrukturobjekte (Bauwerke):
Konvention
Die Baukosten für das gesamte Bauwerk beinhalten auch die Zusatzkosten (d. h. Installationskosten, Planungs- und Projektierungskosten).
Vorschrift
Es sind die Baukosten für den Betreiber gemäss der damaligen Schlussabrechnung zu erfassen.
Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.
Konvention und Vorschriften für untergeordnete Infrastrukturobjekte (Bauwerksteile, Oberflächenschutz):
Konvention
Der Anteil der Baukosten für das einzelne untergeordnete Infrastrukturobjekt entspricht den Betreiberkosten gem. der Schlussrechnung. Die Zusatzkosten (d. h. Installationskosten, Kosten für Verkehrsführung usw.) werden unter den Kosten des Bauwerkes (Hauptinfrastrukturobjekt) erfasst und nicht auf die Bauwerksteile verteilt. Folglich sind sie bei den untergeordneten Infrastrukturobjekten nicht zu erfassen.
Vorschrift
Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.
Status
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : IOST |
Konvention
Keine
Vorschrift
Der Status ist zu erfassen.
Bauwerksklasse
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : BWKL |
Konvention
In der Norm SIA 261/269 sind die hier zu erfassenden Bauwerksklassen definiert. Wenn in diesen Feldern nichts angegeben ist, wird in der Regel davon ausgegeangen, dass ein Bauwerk der Bauwerksklasse II angehört (s.a. ASTRA 82003).
Vorschrift
Keine
Eigentümer
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Es handelt sich hierbei um den rechtlichen Eigentümer des Bauwerks. Liegen mehrere Eigentümer vor, so können die weiteren Eigentümer in der Eigenschafts-Gruppe "Eigentümer" (weiter unten auf dem Erfassungsblatt) erfasst werden.
Vorschrift
Ist das ASTRA der rechtliche Eigentümer, so ist die entsprechende Filiale des ASTRA zu erfassen.
Erhaltungspflichtiger
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
- Es gelten die gleichen Konventionen wie unter Nummer, wobei präzisiert werden muss, dass, wenn ein Bauwerk einem Dritten gehört (SBB, Post, Bund, Gemeinde, Private), dieser, falls keine andere Konvention vorliegt, als Erhaltungspflichtiger gilt.
- Liegen mehrere Erhaltungspflichtige vor, so werden die weiteren Erhaltungspflichtigen, die nicht hauptsächlich verantwortlich Erhaltungspflichtige sind, in der Eigenschaften-Gruppe "Erhaltungspflichtiger" (weiter unten auf dem Erfassungsblatt) erfasst.
Vorschrift
Ist das ASTRA der Erhaltungspflichtige, so ist die entsprechende Filiale des ASTRA zu erfassen.
Werkhof
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | -- |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Verkehrsführung Optimal
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | -- | -- | K : FVFA |
Konvention
Unter optimaler Verkehrsführung ist solch eine Verkehrsführung zu verstehen, bei der nur geringfügige Verkehrsbehinderungen erlaubt sind. Dabei soll der Zeitverlust eines Verkehrsteilnehmers unter 15 Minuten bei Spitzenverkehr betragen. Folglich sind die Anzahl Spuren anzugeben, welche solch eine Verkehrsführung ermöglichen.
Vorschrift
Keine
Verkehrsführung Minimal
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | -- | -- | K : FVFA |
Konvention
Unter minimaler Verkehrsführung werden die Anzahl verwendbarer Spuren verstanden, welche einen noch akzeptablen Verkehrsfluss gewährleisten. Das heisst dass die Verkehrsbelastung kurz vor Erreichen der kritischen Verkehrsbelastung ist (gem. Schweizer Norm VSS 640 833). Die Spurbreite muss den Minimalanforderungen gem. den Schweizer Normen VSS 640 885c und 640 886 genügen.
Vorschrift
Keine
Unterhaltsabschnitt
| MZ | OBL | BW | 100 Zeichen | -- | -- | K : UNAB |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Lüftungssystem
| MZ | NOB | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : LGSY |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Ausbaufestlegung
| EZ | NOB | BW | - | +TXT | 240 Zeichen | - |
Die Ausbaufestlegung beschreibt die Mittel, welche zur Ausbruchsicherung unter den angetroffenen Gebirgsverhältnissen eingesetzt wurden. Zum Beispiel die Angabe der Anzahl Anker pro Meter für die Ausbausicherung, die Stärke und Klasse des verwendeten Spritzbetons.
Die Ausbaufestlegung wird als freier Text erfasst. Nachfolgend werden zwei Beispiele zur Ausbaufestlegung aufgeführt.
Beispiel 1 Ausbaufestlegung:

Beispiel 2 Ausbaufestlegung:

Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Baugrundtyp
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : GRD |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Gesteinsbeschreibung
| EZ | NOB | BW | - | +TXT | 240 Zeichen | - |
Konvention
Das Feld bietet Platz für einen kurzen Beschrieb der Geologie, die das Tunnelobjekt durchfährt. Dazu bietet sich an, die Informationen aus den geologischen Berichten in Stichworten wiederzugeben.
Vorschrift
Keine
Querschnittstyp
| EZ | NOB | BW | - | +TXT | 240 Zeichen | - |
Konvention
Ein Tunnelobjekt kann aus Streckenabschnitte aus verschiedenen Querschnitts Typen bestehen, die geometrische und baulich unterschiedlich angelegt sind.
Zum Beispiel besteht eine Tunnelröhre aus den Querschnitts Typ "Kreisprofil abgedichtet" sowie aus dem Querschnitts Typ "Kreisprofil nicht abgedichtet".
Vorschrift
Keine
Lichtraumprofil
| EZ | NOB | BW | - | +TXT | 240 Zeichen | - |
Konvention
Das Lichtraumprofil ist der nutzbare Durchfahrtsraum über der Fahrebene.
In diesem freien Feld ist das zur Verfügung stehende Lichtraumprofil durch die Angabe der lichten Breite und der lichten Höhe anzugeben.
Vorschrift
Keine
Ausbruchklasse
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | +TXT | 240 Zeichen | K: ABKL |
Konvention
Massgebend ist die vorwiegend vorkommende Ausbruchklasse. Über die Tunnellänge variierende Ausbruchklassen können als Eigenschaftsreihe erfasst werden (siehe Blockreihe).
Vorschrift
Keine
Ausbruchart
| EZ | NOB | BW | 4 Zeichen | +TXT | 240 Zeichen | K: ABAT |
Konvention
Massgebend ist die vorwiegend zur Anwendung gekommene Ausbruchart. Über die Tunnellänge variierende Ausbrucharten können als Eigenschaftsreihe erfasst werden (siehe Blockreihe).
Vorschrift
Keine
Bauart
| EZ | OBL | BWT,OS | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : FUNK |
Konvention
Die Bauart bezeichnet die Art und Weise, wie ein Baustoff verwendet wird. In den einzelnen Gliederungsstufen werden grundsätzlich unterschiedliche Anwendungen von Werkstoffen beschrieben. Es stehen Bauarten für Konstruktionen, Lager, Gelenke, Abdichtungen, Beläge sowie für den Oberflächenschutz zur Auswahl. Die Erfassung der Bauart ist für KUBA-MS [2] von Bedeutung.
Vorschrift
Keine
Baumaterial
| MZ | OBL | BWT | 4 Zeichen | + TXT | 109 Zeichen | K : BMAT |
Konvention
Keine
Vorschrift
Sofern möglich sind für jedes Element die hauptsächlichen Baumaterialien anzugeben, beispielsweise:
- Mauerwerk
- Beton
- Bewehrung
- Vorspannstahl
- Kabel, Stahldrähte
- Baustahl
- Gusseisen
- Holz usw.
Herstellungsart
| MZ | NOB | BWT | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K : HST |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Ausmass
| EZ | OBL | BWT | Variabel | -- | -- | -- |
Konvention
- Das Ausmass ist eine Zahl mit höchstens zwei Ziffern nach dem Punkt.
Zum Beispiel.: 125 m² ; 12.64 m ; 1 Stück. - Die Feldformate sind wie folgt definiert:
Für Ausmasse in m2: (8.2) Zahl
Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl
Für Ausmasse in Anzahl: AUT
Im Anhang B wird detailliert beschrieben, wie die Ausmasse für die kostenbestimmenden Infrastrukturobjekte zu erfassen sind.
Vorschrift
Das Ausmass ist für alle Bauwerksteile zu erfassen.

