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KUBA-DB/Bausubstanz/Objektdaten/Eigenschaften/Lage: Unterschied zwischen den Versionen

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Der geometrische Mittelpunkt des Bauwerks sollte klar und eindeutig auf der Bauwerksskizze eingezeichnet werden. Falls bereits ein anderer Bezugspunkt erfasst worden ist, so kann dieser beibehalten werden, was jedoch unter den Zusatz-Informationen erfasst werden sollte.
Der geometrische Mittelpunkt des Bauwerks sollte klar und eindeutig auf der Bauwerksskizze eingezeichnet werden. Falls bereits ein anderer Bezugspunkt erfasst worden ist, so kann dieser beibehalten werden, was jedoch unter den Zusatz-Informationen erfasst werden sollte.


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'''Vorschrift'''
'''Vorschrift'''

Aktuelle Version vom 2. September 2026, 10:52 Uhr

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ModusInfrastrukturobjekte
SubmodusBausubstanz
MediabereichObjektdaten
RegisterkarteEigenschaften
EigenschaftsgruppeLage

Die Eigenschaften der Eigensschaftsgruppe "Lage" sind nur für die Infrastrukturobjekte im Nummernband 11-19 im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf der ersten oder zweiten Ebene der Objektstruktur ein komplettes Bauwerk abbilden zu erfassen.

Landeskoordinaten

EZ OBL BW (8.2) Zahl -- -- --

Konvention

Der geometrische Mittelpunkt des Bauwerks sollte klar und eindeutig auf der Bauwerksskizze eingezeichnet werden. Falls bereits ein anderer Bezugspunkt erfasst worden ist, so kann dieser beibehalten werden, was jedoch unter den Zusatz-Informationen erfasst werden sollte.

Vorschrift

  • Als Landeskoordinaten werden diejenige des geo­metrischen Mittelpunktes des Bauwerks erfasst. Der Referenzpunkt für die Landeskoordinaten liegt in Bern und hat die Koordinaten E = 2'600’000 / N = 1'200’000.
  • Die erstgenannte Koordinate ist die West-Ost-Koordinate der E-Achse (von 2’48Y’YYY bis 2’83Y’YYY), die zweite die Süd-Nord-Koordinate der N-Achse (von 1'074’XXX bis 1'296’XXX).

Höhe ü. M.

EZ OBL BW (4.0) Zahl -- -- --

Konvention

Die Höhe wird in Metern angegeben (kein Punkt und keine Stellen nach dem Punkt).

Vorschrift

Fall Zu erfassende Daten
Alle Infrastrukturobjekte der Bauwerksebene ausser Schutzbauwerke (Infrastrukturobjekttyp 11 bis 16 ohne 125) Es wird die Höhe ü. M. der Fahrbahn im geometrischen Mittelpunkt (wie unter Landeskoordinaten definiert) erfasst.
Schutzbauwerke

(Infrastrukturobjekttyp 125)

Es wird die Höhe ü. M. des geometrischen Mittelpunktes des gesamten Bauwerkes unter Berücksichtigung der Bauwerkshöhe erfasst.

Referenzachse / Nummer

EZ NOB BW 10 Zeichen -- -- --

Hinweis: Die Erfassung der Achsen erfolgt aktuell in der Ortung durch die Zuweisung von RBBS-Achsen. Dieses Feld muss daher nicht mehr neu erfasst werden. Es werden lediglich noch die historischen Daten angezeigt.

Konvention

  • Das Kürzel zur Identifikation der Nationalstrassen ist ausschliesslich der Buchstabe "N". Es dürfen keine anderen Kürzel (wie z. B. "A") verwendet werden.
  • Überbrückt ein Bauwerk mehrere Nationalstrassen, wird die Achse erfasst, die in der Hierarchie höher liegt. Siehe Konvention für den Bauwerksnamen (Name).
  • Kantonale Hauptstrassen mit Anspruch auf Bundessubventionen werden durch den folgenden Buchstaben identifiziert: H (Hauptstrasse).
  • Die anderen Kantonsstrassen tragen die vom Bauherrn vergebene Nummer. Das gleiche gilt für die Gemeindestrassen.

Vorschrift

Die Achse wird ausschliesslich durch den Buchstaben "N", gefolgt von einer zweistelligen Zahl zwischen 01 und 40 bezeichnet

N02, N16

Referenzachse / Aufsteigende und absteigende Kilometrierung

EZ NOB BW AUT -- -- --


Konvention

  • Wenn sich die gesamte Strasse auf einem einzigen Bauwerk befindet, wird nichts erfasst.
  • Wenn sich die Fahrrichtungen einer Nationalstrasse auf zwei physisch getrennten Bauwerken befinden, bedeutet das "+", dass sich das Bauwerk auf einer aufsteigenden Kilometrierung, und das Zeichen "-", dass es sich auf absteigender Kilometrierung befindet.

Vorschrift

Fall Einzuführendes Zeichen
Einziges Bauwerk
Separates Bauwerk für Fahrbahn mit aufsteigender Kilometrierung +
Separates Bauwerk für Fahrbahn mit absteigender Kilometrierung -

Referenzachse / Kilometrierung

EZ NOB BW (7.3) Zahl -- -- --

Konvention

In Längsrichtung bestimmt sich die Kilometrierung in Bezug auf den geometrischen Mittelpunkt des Bauwerks.

Vorschrift

  • Die Kilometrierung wird in Kilometern mit drei Stellen hinter dem Punkt erfasst, die Genauigkeit liegt damit im Bereich von einem Meter.

37.238

Bauwerk, das auf der Achse bei km 37 und 238 m liegt.

  • Jeder Bauherr muss für alle Bauwerke den gleichen Kilometertyp verwenden, vorzugsweise die Unterhalts- oder Dienstkilometer.

Ist die Kilometrierung auf einen anderen Bezugspunkt erfasst worden (z. B. Fahrbahnübergang etc.), ist es möglich, diese zu belassen, jedoch muss dies als Vermerk in den Zusatzinformationen erfasst werden.

Gebiet

EZ OBL BW 4 Zeichen -- -- --

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Gebietseinheit

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K: GEBT

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Standort (Gemeinde)

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen --

Konvention

Keine

Vorschrift

Fall Lage des Bauwerks Zu erfassende Daten
Normalfall Bauwerk liegt auf dem Gebiet einer einzigen Gemeinde. Gemeindenummer nach dem eidg. Gemeindeverzeichnis.
Spezialfall Grenzbauwerk, welches auf dem Gebiet von mehreren Gemeinden liegt. Gemeindenummer der Gemeinde, auf welcher der Mittelpunkt des Bauwerks gemäss der Konvention von Landeskoordinaten liegt.

Strassen-Eigentümer

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen --

Konvention

Analog Eigentümer

Vorschrift

Fall Eigentümer Zu erfassende Daten
Normalfall Eigentümer = Bauwerkseigentümer F2

Die 2 Buchstaben des Bauherren nach der von KUBA gestellten Liste

Spezialfall Eigentümer ≠ Bauwerkseigentümer

Bsp.: Privater Bauwerkseigentümer

Eigentümer ist der Bauherr auf dem die Achse liegt

ZH

Die 2 Buchstaben des Eigentümers

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