KUBA-DB/Bausubstanz/Objektdaten/Eigenschaften/Lage: Unterschied zwischen den Versionen
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Der geometrische Mittelpunkt des Bauwerks sollte klar und eindeutig auf der Bauwerksskizze eingezeichnet werden. Falls bereits ein anderer Bezugspunkt erfasst worden ist, so kann dieser beibehalten werden, was jedoch unter den Zusatz-Informationen erfasst werden sollte. | Der geometrische Mittelpunkt des Bauwerks sollte klar und eindeutig auf der Bauwerksskizze eingezeichnet werden. Falls bereits ein anderer Bezugspunkt erfasst worden ist, so kann dieser beibehalten werden, was jedoch unter den Zusatz-Informationen erfasst werden sollte. | ||
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Aktuelle Version vom 2. September 2026, 10:52 Uhr
| Navigation in KUBA | |
| Modus | Infrastrukturobjekte |
| Submodus | Bausubstanz |
| Mediabereich | Objektdaten |
| Registerkarte | Eigenschaften |
| Eigenschaftsgruppe | Lage |
Die Eigenschaften der Eigensschaftsgruppe "Lage" sind nur für die Infrastrukturobjekte im Nummernband 11-19 im Fachkatalog Infrastrukturobjekttyp, die auf der ersten oder zweiten Ebene der Objektstruktur ein komplettes Bauwerk abbilden zu erfassen.
Landeskoordinaten
| EZ | OBL | BW | (8.2) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Der geometrische Mittelpunkt des Bauwerks sollte klar und eindeutig auf der Bauwerksskizze eingezeichnet werden. Falls bereits ein anderer Bezugspunkt erfasst worden ist, so kann dieser beibehalten werden, was jedoch unter den Zusatz-Informationen erfasst werden sollte.
Vorschrift
- Als Landeskoordinaten werden diejenige des geometrischen Mittelpunktes des Bauwerks erfasst. Der Referenzpunkt für die Landeskoordinaten liegt in Bern und hat die Koordinaten E = 2'600’000 / N = 1'200’000.
- Die erstgenannte Koordinate ist die West-Ost-Koordinate der E-Achse (von 2’48Y’YYY bis 2’83Y’YYY), die zweite die Süd-Nord-Koordinate der N-Achse (von 1'074’XXX bis 1'296’XXX).
Höhe ü. M.
| EZ | OBL | BW | (4.0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Die Höhe wird in Metern angegeben (kein Punkt und keine Stellen nach dem Punkt).
Vorschrift
| Fall | Zu erfassende Daten |
| Alle Infrastrukturobjekte der Bauwerksebene ausser Schutzbauwerke (Infrastrukturobjekttyp 11 bis 16 ohne 125) | Es wird die Höhe ü. M. der Fahrbahn im geometrischen Mittelpunkt (wie unter Landeskoordinaten definiert) erfasst. |
| Schutzbauwerke (Infrastrukturobjekttyp 125) |
Es wird die Höhe ü. M. des geometrischen Mittelpunktes des gesamten Bauwerkes unter Berücksichtigung der Bauwerkshöhe erfasst. |
Referenzachse / Nummer
| EZ | NOB | BW | 10 Zeichen | -- | -- | -- |
Hinweis: Die Erfassung der Achsen erfolgt aktuell in der Ortung durch die Zuweisung von RBBS-Achsen. Dieses Feld muss daher nicht mehr neu erfasst werden. Es werden lediglich noch die historischen Daten angezeigt.
Konvention
- Das Kürzel zur Identifikation der Nationalstrassen ist ausschliesslich der Buchstabe "N". Es dürfen keine anderen Kürzel (wie z. B. "A") verwendet werden.
- Überbrückt ein Bauwerk mehrere Nationalstrassen, wird die Achse erfasst, die in der Hierarchie höher liegt. Siehe Konvention für den Bauwerksnamen (Name).
- Kantonale Hauptstrassen mit Anspruch auf Bundessubventionen werden durch den folgenden Buchstaben identifiziert: H (Hauptstrasse).
- Die anderen Kantonsstrassen tragen die vom Bauherrn vergebene Nummer. Das gleiche gilt für die Gemeindestrassen.
Vorschrift
Die Achse wird ausschliesslich durch den Buchstaben "N", gefolgt von einer zweistelligen Zahl zwischen 01 und 40 bezeichnet
N02, N16
Referenzachse / Aufsteigende und absteigende Kilometrierung
| EZ | NOB | BW | AUT | -- | -- | -- |
Konvention
- Wenn sich die gesamte Strasse auf einem einzigen Bauwerk befindet, wird nichts erfasst.
- Wenn sich die Fahrrichtungen einer Nationalstrasse auf zwei physisch getrennten Bauwerken befinden, bedeutet das "+", dass sich das Bauwerk auf einer aufsteigenden Kilometrierung, und das Zeichen "-", dass es sich auf absteigender Kilometrierung befindet.

Vorschrift
| Fall | Einzuführendes Zeichen |
| Einziges Bauwerk | |
| Separates Bauwerk für Fahrbahn mit aufsteigender Kilometrierung | + |
| Separates Bauwerk für Fahrbahn mit absteigender Kilometrierung | - |
Referenzachse / Kilometrierung
| EZ | NOB | BW | (7.3) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
In Längsrichtung bestimmt sich die Kilometrierung in Bezug auf den geometrischen Mittelpunkt des Bauwerks.

Vorschrift
- Die Kilometrierung wird in Kilometern mit drei Stellen hinter dem Punkt erfasst, die Genauigkeit liegt damit im Bereich von einem Meter.
37.238
Bauwerk, das auf der Achse bei km 37 und 238 m liegt.
- Jeder Bauherr muss für alle Bauwerke den gleichen Kilometertyp verwenden, vorzugsweise die Unterhalts- oder Dienstkilometer.
Ist die Kilometrierung auf einen anderen Bezugspunkt erfasst worden (z. B. Fahrbahnübergang etc.), ist es möglich, diese zu belassen, jedoch muss dies als Vermerk in den Zusatzinformationen erfasst werden.
Gebiet
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | -- | -- | -- |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Gebietseinheit
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | K: GEBT |
Konvention
Keine
Vorschrift
Keine
Standort (Gemeinde)
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | -- |
Konvention
Keine
Vorschrift
| Fall | Lage des Bauwerks | Zu erfassende Daten |
| Normalfall | Bauwerk liegt auf dem Gebiet einer einzigen Gemeinde. | Gemeindenummer nach dem eidg. Gemeindeverzeichnis. |
| Spezialfall | Grenzbauwerk, welches auf dem Gebiet von mehreren Gemeinden liegt. | Gemeindenummer der Gemeinde, auf welcher der Mittelpunkt des Bauwerks gemäss der Konvention von Landeskoordinaten liegt. |
Strassen-Eigentümer
| EZ | OBL | BW | 4 Zeichen | + TXT | 240 Zeichen | -- |
Konvention
Analog Eigentümer
Vorschrift
| Fall | Eigentümer | Zu erfassende Daten |
| Normalfall | Eigentümer = Bauwerkseigentümer | F2
Die 2 Buchstaben des Bauherren nach der von KUBA gestellten Liste |
| Spezialfall | Eigentümer ≠ Bauwerkseigentümer
Bsp.: Privater Bauwerkseigentümer Eigentümer ist der Bauherr auf dem die Achse liegt |
ZH
Die 2 Buchstaben des Eigentümers |

