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Erhaltungsmassnahme, Grunddaten, Objekterhaltungsmassnahmen

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EigenschaftsgruppeErhaltungsmassnahme, Grunddaten, Objekterhaltungsmassnahmen

Bezeichnung

EZ OBL BW 30 Zeichen -- -- --

Konvention

Es ist eine aussagekräftige Bezeichnung, welche die Art der Massnahme beschreibt, zu wählen.

Vorschrift

Keine

Erhaltungsart

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : ERMA

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Datum der Abnahme

EZ OBL BW 10 Zeichen -- -- --

Konvention

Siehe Konvention Kapitel Datum d. Abnahme

Vorschrift

Keine

Datum der Schlussprüfung

EZ OBL BW 10 Zeichen -- -- --

Konvention

Siehe Konvention Datum der Schlussprüfung

Vorschrift

Siehe Vorschrift Datum der Schlussprüfung

Status

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : BMS

Konvention

Keine

Vorschrift

Der Status ist zu erfassen.

Werkmängel

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : WEMA

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Zusatzkosten

MZ OBL BW 9 Zeichen -- -- --

Konvention

Es sind die Betreiber kosten aus der Massnahmen-Schlussabrechnung zu erfassen.

Vorschrift

Sind die Installationskosten, Kosten infolge Verkehrsführung, Signalisierung und Markierung, Honorare für Projektierung und Bauleitung und Honorare für Überprüfung bekannt, sind diese hier zu erfassen.

Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.

Beteiligtenfunktion

MZ OBL BW / BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen --

Konvention

Keine

Vorschrift

Falls bekannt sind, werden alle an der Erhaltungsmassnahme Beteiligten nach ihrer Funktion erfasst.

Auf der Bauwerksebene sind dies:

  • Projektverfasser
  • Bauleitung(en)
  • Unternehmung(en)
  • Spezialist(en)
  • Prüfingenieur(e)

Auf der Bauwerksteileben bzw. beim Oberflächenschutz sind dies:

  • Unternehmung(en)
  • Subunternehmung(en)
  • Lieferant(en)

Massnahmenart

EZ OBL BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : ERMA / FEMA

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Massnahme-Kosten

EZ OBL / NOB BWT, OS (14.0) Zahl -- -- --

Konvention

Die für die Objekterhaltungsmassnahmen erfassten Kosten werden auf der übergeordneten Erhaltungsmassnahme im Feld mit der "Summe IO-Kosten" aufsummiert.

Vorschrift

  • Die Erfassung der Kosten einer Objekterhaltungsmassnahme an einem kostenbestimmenden Infrastrukturobjekt ist obligatorisch (OBL) an einem nicht kostenbestimmenden Infrastrukturobjekt ist es nicht obligatorisch (NOB).
  • Werden die Kosten erfasst, so sind die Betreiber kosten aus der Schlussabrechnung zu erfassen.
  • Die Kosten sind ohne Mehrwertsteuer zu erfassen.

Massnahme-Ausmass

EZ OBL / NOB BWT, OS Variabel -- -- --

Konvention

  • Das Ausmass ist eine Zahl mit höchstens zwei Ziffern nach dem Punkt. Zum Bsp.: 125 m² ; 12.64 m ; 1 Stück.
  • Die Feldformate sind wie folgt definiert:
    Für Ausmasse in m2: (8.2) Zahl
    Für Ausmasse in m: (8.2) Zahl
    Für Ausmasse in Anzahl: AUT

Vorschrift

Die Erfassung des Ausmasses einer Erhaltungsmassnahme an einem kostenbestimmenden Bauwerksteil ist obligatorisch (OBL) an einem nicht kostenbestimmenden Bauteil ist es nicht obligatorisch (NOB).

Massnahme-Dauer

EZ OBL / NOB BWT, OS (9,0) Zahl -- -- --

Konvention

Unter Dauer in Tagen sind die Anzahl Kalendertage zu verstehen, welche zur Durchführung der Erhaltungsmassnahme am Bauwerksteil nötig waren.

Vorschrift

Die Erfassung der Massnahmendauer einer Erhaltungsmassnahme an einem kostenbestimmenden Bauwerksteil ist obligatorisch (OBL) an einem nicht kostenbestimmenden Bauteil ist es nicht obligatorisch (NOB).

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