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Inspektion Allgemeines

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RegisterkarteInspektion
EigenschaftsgruppeInspektion Allgemeines

Datum der Inspektion

EZ OBL BW, BWT, OS 10 Zeichen -- -- --

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Inspektionsart

EZ OBL BW, BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : INSA

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Zustandsbeurteilung

Bauwerksebene (Hauptinfrastrukturobjekt):

EZ OBL BW 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : ZUST

Konvention

  • Der Zustand eines Bauwerks kann aus dem gewichteten Mittel des Zustands der Bauwerksteile ermittelt werden. Alternativ kann auf der Bauwerksebene direkt eine Zustandsbewertung eingegeben werden. Diese gibt dann allerdings lediglich einen generellen Überblick über den Bauwerkszustand.
  • Das genaue Vorgehen wird im Leitfaden für Inspektoren von Kunstbauten [11] beschrieben.
  • Der Zustand eines Bauwerks wird mit den fünf Zustandsklassen von 1 bis 5 bewertet.
  • Die fünf erwähnten Zustandsklassen (ZK) stammen aus einem Fachwissenkatalog und haben die folgende Bedeutung:

ZK 1 in gutem Zustand

ZK 2 in annehmbaren Zustand

ZK 3 in schadhaften Zustand

ZK 4 in schlechten Zustand

ZK 5 in alarmierendem Zustand.

Vorschrift

Keine

Bauwerksteilebene, Oberflächenschutz (untergeordnete Infrastrukturobjekte):

EZ OBL BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : ZUST

Konvention

  • Der Zustand eines Infrastrukturobjekts wird mit den fünf Zustandsklassen von 1 bis 5 oder als nicht beurteilbar bewertet. Ein nicht beurteilbarer Zustand kann als wahrscheinliche oder unwahrscheinliche Gefährdung bewertet werden.
  • Die fünf erwähnten Zustandsklassen (ZK) stammen aus einem Fachwissenkatalog und haben die folgende Bedeutung:

ZK 1 in gutem Zustand

ZK 2 in annehmbaren Zustand

ZK 3 in schadhaften Zustand

ZK 4 in schlechten Zustand

ZK 5 in alarmierendem Zustand

ZK 91 Zustand nicht überprüfbar; Gefährdung unwahrscheinlich

ZK 92 Zustand nicht überprüfbar; Gefährdung wahrscheinlich.

Zur Beurteilung des Zustands mit diesen fünf Zustandsklassen ist der Schadenkatalog in Anhang C zu verwenden.

Vorschrift

Kritische Infrastrukturobjekte sind aus Handdistanz zu inspizieren.

Art der ergänzenden Inspektion

EZ NOB BW, BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : BWIA

Konvention

Wenn eine ausserplanmässige Inspektion durchgeführt wird, wird dies hier als Überprüfung oder Sonderinspektion erfasst.

Vorschrift

Keine

Berichtverfasser

EZ OBL BW, BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : BETF

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Empfohlene Massnahme

EZ OBL BW, BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : ERMA

Konvention

Keine

Vorschrift

Wenn eine Erhaltungsmassnahme empfohlen wird (d.h. nicht "keine Massnahme" erfasst), dann sind auch Arbeitsgattung, Jahr von/bis und die geschätzten Kosten zu erfassen.

Sofortmassnahme

EZ NOB BW, BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : SOMA

Konvention

Keine

Vorschrift

Nicht vereinbarte Nutzung oder Änderung der vereinbarten Nutzung sind festzuhalten (z. B. zugelassene Belastungen, Einteilung der Verkehrsräume)

Wetter

EZ NOB BW, BWT, OS 4 Zeichen + TXT 240 Zeichen K : WE

Konvention

Keine

Vorschrift

Keine

Kontrolliert durch EP

EZ OBL BW, BWT, OS (4.0) Zahl -- -- --

Konvention

Keine

Vorschrift

Wenn eine Kontrolle der durchgeführten Inspektion durch EP durchgeführt wurde, dann muss dies erfasst werden.

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