Überfahrt exzentrisch
| Navigation in KUBA | |
| Modus | Tragwerke |
| Registerkarte | Überfahrt exzentrisch |
Massgebende Querschnittsbreite (be)
| EZ | OBL | (5.2) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Ein Sondertransport wird durch eine Serie von Achslasten definiert und fährt in der Regel auf einem Fahrstreifen mit beschränkter Breite, was zu einer konzentrierten Einwirkung auf den Brückenträger führt. In Abhängigkeit der Torsionssteifigkeit des Brückenquerschnitts wirkt nur ein beschränkter Bereich des Querschnitts bei der Lastübertragung mit. Dementsprechend werden für die Vergleichsrechnung nur die Lasten in der Umgebung dieses Bereiches berücksichtigt. Die Breite dieses Bereiches wird als massgebende Querschnittsbreite b bezeichnet und ist von der Art der Überfahrt (zentrisch oder exzentrisch) und der Querschnittsform abhängig. Hinweise zur Bestimmung von massgebenden Querschnittsbreiten sind im Anhang A.2 des Teils KUBA-ST des Benutzerhandbuches [7] gegeben.
Vorschrift
Keine
Gesamtbreite der Fahrspuren innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite be (bse)
| EZ | OBL | (5.2) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.
Vorschrift
Es muss gelten, dass bse ≤ be - bge(N) und bse ≤ be - bge(S)
==== Gesamtbreite der Gehwege für durch die Norm spezifizierte
Strassenlasten innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite
be (bge(N)) ====
| EZ | OBL | (5.2) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.
Vorschrift
Es muss gelten, dass bge(S) ≥ bge(N)
Gesamtbreite der Gehwege bei Überfahrt des Sondertransports innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite be (bge(S))
| EZ | OBL | (5.2) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.
Vorschrift
Es muss gelten, dass bge(S) ≥ bge(N)
Anzahl Gehwege innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite be (ne)
| EZ | OBL | (4.0) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.
Vorschrift
Keine
Eigengewicht und Auflast
| EZ | OBL | (7.2) Zahl | -- | -- | -- |
Konvention
Die Eigenlast und Auflast des Fahrbahnträgers im Bereich der massgebenden Querschnittsbreite (be) ist einzugeben, um die Vergleichsrechnung aussagekräftiger zu machen. Die Werte können abgeschätzt werden.
Vorschrift
Keine
Fahrspuren
| EZ | OBL | AUT | -- | -- | -- |
Konvention
Siehe Fahrspuren
Vorschrift
Keine