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Überfahrt exzentrisch

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ModusTragwerke
RegisterkarteÜberfahrt exzentrisch

Massgebende Querschnittsbreite (be)

EZ OBL (5.2) Zahl -- -- --

Konvention

Ein Sondertransport wird durch eine Serie von Achslasten definiert und fährt in der Regel auf einem Fahrstreifen mit beschränkter Breite, was zu einer konzentrierten Einwirkung auf den Brückenträger führt. In Abhängigkeit der Torsionssteifigkeit des Brückenquerschnitts wirkt nur ein beschränkter Bereich des Querschnitts bei der Lastübertragung mit. Dementsprechend werden für die Vergleichsrechnung nur die Lasten in der Umgebung dieses Bereiches berücksichtigt. Die Breite dieses Bereiches wird als massgebende Querschnittsbreite b bezeichnet und ist von der Art der Überfahrt (zentrisch oder exzentrisch) und der Querschnittsform abhängig. Hinweise zur Bestimmung von massgebenden Querschnittsbreiten sind im Anhang A.2 des Teils KUBA-ST des Benutzerhandbuches [7] gegeben.

Vorschrift

Keine

Gesamtbreite der Fahrspuren innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite be (bse)

EZ OBL (5.2) Zahl -- -- --

Konvention

Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.

Vorschrift

Es muss gelten, dass bse ≤ be - bge(N) und bse ≤ be - bge(S)

==== Gesamtbreite der Gehwege für durch die Norm spezifizierte
Strassenlasten innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite
be (bge(N)) ====

EZ OBL (5.2) Zahl -- -- --

Konvention

Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.

Vorschrift

Es muss gelten, dass bge(S) ≥ bge(N)

Gesamtbreite der Gehwege bei Überfahrt des Sondertransports innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite be (bge(S))

EZ OBL (5.2) Zahl -- -- --

Konvention

Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.

Vorschrift

Es muss gelten, dass bge(S) ≥ bge(N)

Anzahl Gehwege innerhalb der massgebenden Querschnittsbreite be (ne)

EZ OBL (4.0) Zahl -- -- --

Konvention

Sofern keine festen Abschrankungen vorhanden sind, gelten die dahinter liegenden Flächen (bspw. Gehwege) als dem Strassenverkehr zugänglich.

Vorschrift

Keine

Eigengewicht und Auflast

EZ OBL (7.2) Zahl -- -- --

Konvention

Die Eigenlast und Auflast des Fahrbahnträgers im Bereich der massgebenden Querschnittsbreite (be) ist einzugeben, um die Vergleichsrechnung aussagekräftiger zu machen. Die Werte können abgeschätzt werden.

Vorschrift

Keine

Fahrspuren

EZ OBL AUT -- -- --

Konvention

Siehe Fahrspuren

Vorschrift

Keine

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